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Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.05.12, 18:02
Aktualisiert
10.05.12, 18:02
Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Rates am Dienstag, den 27.03.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:12 Uhr TOP Betreff 7 Beratung und Beschlussfassung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008 Bürgermeister Koerdt empfiehlt, für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen einen Prozentsatz auszuwählen, der unterhalb des vom OVG Münster genannten Prozentsatzes in Höhe von 19 % liegt. Herr Dr. Kippels schlägt sodann seitens der CDU-Fraktion einen Prozentsatz in Höhe von 16 % vor. Frau Steinhäuser regt seitens der SPD-Fraktion an, den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen und einen Prozentsatz in Höhe von 18,5 % oder gar 19% einzusetzen. Herr Mitter spricht sich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gegen die Anpassung der Vergnügungssteuersatzung aus, solange nicht über Einsparvorschläge diskutiert werde. Abschließend verständigt man sich auf folgende Prozentsätze bzw. Beträge: - in Spielhallen - Apparate mit Gewinnmöglichkeit 17 v.H. - Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 42 Euro - in Gastwirtschaften - Apparate mit Gewinnmöglichkeit 11 v.H. - Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 30 Euro Zudem besteht grundsätzlich Einvernehmen darüber, dass die Änderungssatzung zum 01.07.2012 in Kraft treten soll. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Vierte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008. Der Satzungsentwurf ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür