Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.05.12, 18:02
Aktualisiert
10.05.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 19. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 27.03.2012.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:12 Uhr
TOP
Betreff
7
Beratung und Beschlussfassung der Vierten Änderungssatzung zur Satzung über
die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008
Bürgermeister Koerdt empfiehlt, für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen einen
Prozentsatz auszuwählen, der unterhalb des vom OVG Münster genannten Prozentsatzes in Höhe
von 19 % liegt.
Herr Dr. Kippels schlägt sodann seitens der CDU-Fraktion einen Prozentsatz in Höhe von 16 %
vor.
Frau Steinhäuser regt seitens der SPD-Fraktion an, den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen und
einen Prozentsatz in Höhe von 18,5 % oder gar 19% einzusetzen.
Herr Mitter spricht sich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gegen die Anpassung der
Vergnügungssteuersatzung aus, solange nicht über Einsparvorschläge diskutiert werde.
Abschließend verständigt man sich auf folgende Prozentsätze bzw. Beträge:
- in Spielhallen
- Apparate mit Gewinnmöglichkeit 17 v.H.
- Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 42 Euro
- in Gastwirtschaften - Apparate mit Gewinnmöglichkeit 11 v.H.
- Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 30 Euro
Zudem besteht grundsätzlich Einvernehmen darüber, dass die Änderungssatzung zum 01.07.2012
in Kraft treten soll.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Vierte Änderungssatzung zur
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008. Der
Satzungsentwurf ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür