Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
20/2007
05.02.2007
Federführung: Fachbereich II
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Esser
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Wanderwege und Parkplätze in der Gemeinde Kall;
hier: Antrag der FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Wanderwege
und Parkplätze nach endgültiger Festlegung der Eifelsteigroute zu überprüfen und neu zu
markieren. Sie kann sich dabei ortsansässiger Vereine bedienen, insbesondere der Eifelvereins-Ortsgruppen.
Die Grundsätze der „Barrierefreiheit“ sind zu beachten.
Sachdarstellung:
Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 14.01.2007, die Verwaltung zu beauftragen,
unverzüglich eine Neuplanung und Neugestaltung der Wanderwege und Parkplätze in Gang
zu bringen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Zu 1. Die Eifelblicke „Königsberg“ und „Pferdekopf“ wurden inzwischen eingerichtet und
nach den Vorgaben des Naturparks Nordeifel ausgestattet.
Der Eifelblick „Stolzenburg“ konnte nicht wie beabsichtigt ausgestattet werden, da der
Grundstückseigentümer, die NRW-Stiftung, seine Zustimmung versagte.
Die Wegeanbindung des Eifelblicks „Königsberg“ wurde entsprechend den Vorgaben
des Forstamtes Hürtgenwald vorgenommen. Die Art der Wegweiser „Eifel-Blick“ wurde vom Naturpark Nordeifel vorgegeben; die Schilder wurden zur Verfügung gestellt.
Vorlagen-Nr. 20/2007
Seite 2
Zu 2.
In der Sitzung vom 5.12.06 wurde vorgetragen, dass die vorhandenen Wege z.Z.
nicht überprüft und neu beschildert/markiert werden sollen, da der genaue Routenverlauf des neu anzulegenden Weges „Eifelsteig“ noch nicht feststeht. Nach Einrichtung des Eifelsteigs werden alle ausgewiesenen Wege überprüft und neu markiert. Der Grundsatz der „Barrierefreiheit“ wird, soweit machbar, berücksichtigt.
Zu 3.
Ein Projekt „Natur ohne Müll“ ist hier nicht bekannt.