Daten
Kommune
Wesseling
Größe
45 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 17.05.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 27.04.2010 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
13.
Antrag der Linksfraktion: Auswirkungen der Aufgabenzuweisung des Landes NRW u.a. an die
Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 72/2010
Sodann wird über den Antrag der Linksfraktion abgestimmt:
a)
Der Rat der Stadt Wesseling beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, ob und inwieweit die
finanziellen Auswirkungen der Aufgabenzuweisung des Landes NRW an die Kommunen,
insbesondere Wesseling, den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung verletzt (gem.
Art. 28 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 78 Abs. 1 und 3 Verfassung des Landes NRW). Ein erster
Bereicht erfolgt in der nächsten Ratssitzung.
b)
Sollte als Ergebnis dieser Prüfung festgestellt werden, dass eine Verletzung des
Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung vorliegt, so wird unverzüglich Klage beim
Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Einhaltung des Konnexitätsprinzips
erhoben – ggf. gemeinsam mit ebenfalls betroffenen Nachbarstädten innerhalb und über die
Grenzen des Rhein-Erft-Kreises hinweg.
8 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen