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Beschlusstext (Antrag der Linksfraktion: Auswirkungen der Aufgabenzuweisung des Landes NRW u.a. an die Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
45 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlusstext (Antrag der Linksfraktion: Auswirkungen der Aufgabenzuweisung des Landes NRW u.a. an die Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 17.05.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 27.04.2010 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13. Antrag der Linksfraktion: Auswirkungen der Aufgabenzuweisung des Landes NRW u.a. an die Stadt Wesseling Vorlagennummer: 72/2010 Sodann wird über den Antrag der Linksfraktion abgestimmt: a) Der Rat der Stadt Wesseling beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, ob und inwieweit die finanziellen Auswirkungen der Aufgabenzuweisung des Landes NRW an die Kommunen, insbesondere Wesseling, den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung verletzt (gem. Art. 28 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 78 Abs. 1 und 3 Verfassung des Landes NRW). Ein erster Bereicht erfolgt in der nächsten Ratssitzung. b) Sollte als Ergebnis dieser Prüfung festgestellt werden, dass eine Verletzung des Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung vorliegt, so wird unverzüglich Klage beim Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalen auf Einhaltung des Konnexitätsprinzips erhoben – ggf. gemeinsam mit ebenfalls betroffenen Nachbarstädten innerhalb und über die Grenzen des Rhein-Erft-Kreises hinweg. 8 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen