Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
8/2008
07.02.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in
Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB
Beschlussvorschlag:
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14
„Neues Gewerbegebiet“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues
Gewerbegebiet“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues
Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt.
Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Änderungsbereich betrifft die Grundstücke
Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 287 und 288.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. November 2007 – Punkt 9 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten
Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt
werden.
Vorlagen-Nr. 8/2008
Seite 2
Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Tierschutzvereins Kall-Schleiden-Gemünd e.V., auf
den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 287, groß: 821 qm, und 288, groß:
4.959 qm, gelegen in Kall, Heinkelstraße, Neues Gewerbegebiet, ein Tierheim neu zu errichten. Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ - in der Fassung der 1. Änderung - und sind hier als Fläche gem. § 9 Abs. 1 Nr.
20 BauGB (Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) festgesetzt. Zur Realisierung des Vorhabens des Tierschutzvereins ist somit eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als „Gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wird in der Zeit vom 02.
Januar bis einschließlich 05. Februar 2008 unterrichtet.
Das Planungsbüro wird den Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet-“ in der Sitzung vorstellen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2)
und der Begründung (Anlage 3) entnommen werden.
Die Anlagen 2 und 3 werden mit der Einladung zur Ratssitzung zugestellt.