Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 17.05.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 27.04.2010 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts - Verfahren
Vorlagennummer: 97/2010
Unter Einbeziehung dieses Änderungsvorschlags beschließt der Rat:
Der Hauptausschuss hat in dem Prozess der Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts eine
besondere Aufgabenstellung. Er nimmt nach § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung die Aufgaben
des Finanzausschusses wahr, und er hat nach § 59 Abs. 1 GO NRW die Aufgabe, die Arbeit der
Fachausschüsse zu koordinieren. Deshalb obliegt ihm innerhalb der Ratsgremien die
Federführung für den Prozess.
Der Hauptausschuss ist darüber hinaus für verschiedene Aufgabenbereiche der Stadt zugleich
Fachausschuss. Wie die anderen Ausschüsse auch, legt er zu Beginn der Arbeiten die
Reihenfolge für die Vorberatung der Maßnahmen fest, die für das Haushaltssicherungskonzept
von der Verwaltung, von Fraktionen sowie aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft
vorgeschlagen worden sind/werden.
Der Hauptausschuss hat das Recht, den anderen Ausschüssen Zielvorgaben für deren
Beratungen zu machen und deren Ergebnisse der Vorberatung - nach erneuter Beteiligung des
jeweiligen Fachausschusses - zu ändern.
Dem Hauptausschuss wird bis zum Abschluss der Arbeiten zu jeder Sitzung der Sachstand der
Arbeiten in den Ausschüssen und zu den der Verwaltung erteilten Prüfaufträgen sowie die erzielte
oder mögliche Haushaltsentlastung berichtet.
Einstimmig, 0 Enthaltungen