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Beschlusstext (Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts - Verfahren)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlusstext (Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts - Verfahren)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 17.05.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 27.04.2010 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts - Verfahren Vorlagennummer: 97/2010 Unter Einbeziehung dieses Änderungsvorschlags beschließt der Rat: Der Hauptausschuss hat in dem Prozess der Ergänzung des Haushaltssicherungskonzepts eine besondere Aufgabenstellung. Er nimmt nach § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung die Aufgaben des Finanzausschusses wahr, und er hat nach § 59 Abs. 1 GO NRW die Aufgabe, die Arbeit der Fachausschüsse zu koordinieren. Deshalb obliegt ihm innerhalb der Ratsgremien die Federführung für den Prozess. Der Hauptausschuss ist darüber hinaus für verschiedene Aufgabenbereiche der Stadt zugleich Fachausschuss. Wie die anderen Ausschüsse auch, legt er zu Beginn der Arbeiten die Reihenfolge für die Vorberatung der Maßnahmen fest, die für das Haushaltssicherungskonzept von der Verwaltung, von Fraktionen sowie aus der Bürgerschaft und der örtlichen Wirtschaft vorgeschlagen worden sind/werden. Der Hauptausschuss hat das Recht, den anderen Ausschüssen Zielvorgaben für deren Beratungen zu machen und deren Ergebnisse der Vorberatung - nach erneuter Beteiligung des jeweiligen Fachausschusses - zu ändern. Dem Hauptausschuss wird bis zum Abschluss der Arbeiten zu jeder Sitzung der Sachstand der Arbeiten in den Ausschüssen und zu den der Verwaltung erteilten Prüfaufträgen sowie die erzielte oder mögliche Haushaltsentlastung berichtet. Einstimmig, 0 Enthaltungen