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Beschlusstext (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesselling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
60 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
23.06.10, 13:39
Aktualisiert
23.06.10, 13:39
Beschlusstext (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesselling) Beschlusstext (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesselling)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 27.06.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Schulausschusses vom Dienstag, den 10.06.2008 um 18:30 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesselling Vorlagennummer: 108/2008 Dem Stadtrat wird folgendes empfohlen: Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV NRW S. 488), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 17.06.2008 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) beschlossen: Artikel 1 1. In § 1 Absatz 4 werden die Wörter „in Anlehnung an die Bestimmungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen“ ersatzlos gestrichen. 2. In § 3 Absatz 4 werden die Wörter „das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz“ ersetzt durch den Wortlaut „das Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) bis zu einer Höhe von 300 € im Monat, in den Fällen des § 6 Satz 2 BEEG bis zu einer Höhe von 150 € im Monat,“. 3. Nach § 3 wird eine neue Vorschrift mit folgendem Wortlaut eingefügt: „§ 4 – Mitteilungspflichten Alle Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich mitzuteilen.“ 4. Die Nummern der nachfolgenden Vorschriften verschieben sich entsprechend. 5. Die Anlage zu § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule in der Regelbetreuungszeit (8.00 bis 16.00 Uhr) werden nach folgender Staffel erhoben: Jahreseinkommen Beitrag je Monat bis 15.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 über 77.500 € 0€ 0€ 40 € 60 € 80 € 110 € 150 €“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Schulausschusses vom 10.06.2008 Seite 2