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Ratsvorlage (Festlegung der Zahl der Ausschussmitglieder und der Zusammensetzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
10 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 123/2009 27.10.2009 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 6.2 Festlegung der Zahl der Ausschussmitglieder und der Zusammensetzung Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Zahl der Mitglieder des a) b) c) d) e) Haupt- und Finanzausschusses auf ___ Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport auf ___ Planungs-, Bau- und Umweltausschusses auf ___ Rechnungsprüfungsausschusses auf ___ Wahlprüfungsausschusses auf ___ festzulegen und in die Ausschüsse zu b), c) und e) jeweils _____ sachkundige Bürger zu wählen. Sachdarstellung: Gemäß § 58 GO regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Dies bedeutet, dass die Zahl der Ausschussmitglieder und die Zusammensetzung, d.h. ob neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bzw. Einwohner den Ausschüssen angehören sollen, festzulegen ist. Im Haupt- und Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss dürfen nur Ratsmitglieder tätig sein. Gemäß § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung soll die Zahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses gerade, die Zahl der Mitglieder der übrigen Ausschüsse ungerade sein. Vorlagen-Nr. 123/2009 Seite 2 Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt. Ist für TOP 6.3 kein einheitlicher Wahlvorschlag vorgesehen, müsste die Anzahl der sachkundigen Bürger in den Ausschüssen b), c) und e) festgelegt werden. Der Bürgermeister ist bei diesem TOP nicht stimmberechtigt.