Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
18.08.09, 21:42
Aktualisiert
18.08.09, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
113/2008
25.08.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
25.08.2008 – TOP 5 – beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen
der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen (wird ggf nachgereicht, falls Stellungnahmen zur Beschlussfassung eingehen!).
Alternativ:
Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
25.08.2008 – TOP 5 – beschließt der Rat die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Sistig „Quirinusborn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet
die Entscheidungsbegründung.
Plangeltungsbereich:
Der Änderungsbereich wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung ist das Grundstück
Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 526, gelegen in Sistig, Quirinusborn 9, betroffen.
Vorlagen-Nr. 113/2008
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 - Punkt 10 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten
Änderung gem. § 13 BauGB gefasst.
Anlass der Änderung ist der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr, Löschgruppe Sistig, das
Feuerwehrgerätehaus zu erweitern. Beabsichtigt ist, den vorhandenen Besprechungsraum zu erweitern sowie eine weitere Möglichkeit zur Unterbringung von Fahrzeugen
(Garage) einschließlich Abstellraum zu schaffen.
Zur Realisierung des Bauvorhabens ist es erforderlich, die vorhandenen Baugrenzen
auf dem Grundstück in westlicher Richtung aufzuweiten.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so
dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB
durchgeführt werden kann.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 17.06.2008 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.07.2008 bis einschließlich 14.08.2008
statt. Der Kreis Euskirchen wurde als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 30.
Juni 2008 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Bisher ist noch keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Sollten bis zur Sitzung noch Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der TÖB eingehen,
werden diese bis zur Sitzung nachgereicht.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2) sowie die Begründung (Anlage 3) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
25.08.2008 - TOP 5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 113/2008
Seite 3
Vorlagen-Nr. 113/2008
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
113/2008
25.08.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen (wird ggf nachgereicht, falls Stellungnahmen zur Beschlussfassung
eingehen!).
Alternativ:
Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen.
Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Vorlagen-Nr. 113/2008
Seite 5
Der Änderungsbereich wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung ist das Grundstück
Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 526, gelegen in Sistig, Quirinusborn 9, betroffen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 - Punkt 10 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten
Änderung gem. § 13 BauGB gefasst.
Anlass der Änderung ist der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr, Löschgruppe Sistig, das
Feuerwehrgerätehaus zu erweitern. Beabsichtigt ist, den vorhandenen Besprechungsraum zu erweitern sowie eine weitere Möglichkeit zur Unterbringung von Fahrzeugen
(Garage) einschließlich Abstellraum zu schaffen.
Zur Realisierung des Bauvorhabens ist es erforderlich, die vorhandenen Baugrenzen
auf dem Grundstück in westlicher Richtung aufzuweiten.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so
dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB
durchgeführt werden kann.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 17.06.2008 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.07.2008 bis einschließlich 14.08.2008
statt. Der Kreis Euskirchen wurde als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 30.
Juni 2008 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Bisher ist noch keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Sollten bis zur Sitzung noch Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der TÖB eingehen,
werden diese bis zur Sitzung nachgereicht.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2) sowie die Begründung (Anlage 3) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.