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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
18.08.09, 21:42
Aktualisiert
18.08.09, 21:42
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB 
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB 
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB 
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB 
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB 
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 113/2008 25.08.2008 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 25.08.2008 – TOP 5 – beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen (wird ggf nachgereicht, falls Stellungnahmen zur Beschlussfassung eingehen!). Alternativ: Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 25.08.2008 – TOP 5 – beschließt der Rat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung. Plangeltungsbereich: Der Änderungsbereich wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung ist das Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 526, gelegen in Sistig, Quirinusborn 9, betroffen. Vorlagen-Nr. 113/2008 Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 - Punkt 10 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB gefasst. Anlass der Änderung ist der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr, Löschgruppe Sistig, das Feuerwehrgerätehaus zu erweitern. Beabsichtigt ist, den vorhandenen Besprechungsraum zu erweitern sowie eine weitere Möglichkeit zur Unterbringung von Fahrzeugen (Garage) einschließlich Abstellraum zu schaffen. Zur Realisierung des Bauvorhabens ist es erforderlich, die vorhandenen Baugrenzen auf dem Grundstück in westlicher Richtung aufzuweiten. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 17.06.2008 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.07.2008 bis einschließlich 14.08.2008 statt. Der Kreis Euskirchen wurde als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 30. Juni 2008 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Bisher ist noch keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Sollten bis zur Sitzung noch Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der TÖB eingehen, werden diese bis zur Sitzung nachgereicht. Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2) sowie die Begründung (Anlage 3) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 25.08.2008 - TOP 5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 113/2008 Seite 3 Vorlagen-Nr. 113/2008 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 113/2008 25.08.2008 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen (wird ggf nachgereicht, falls Stellungnahmen zur Beschlussfassung eingehen!). Alternativ: Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) wird zur Kenntnis genommen. Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden. Plangeltungsbereich: Vorlagen-Nr. 113/2008 Seite 5 Der Änderungsbereich wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung ist das Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 526, gelegen in Sistig, Quirinusborn 9, betroffen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 - Punkt 10 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB gefasst. Anlass der Änderung ist der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr, Löschgruppe Sistig, das Feuerwehrgerätehaus zu erweitern. Beabsichtigt ist, den vorhandenen Besprechungsraum zu erweitern sowie eine weitere Möglichkeit zur Unterbringung von Fahrzeugen (Garage) einschließlich Abstellraum zu schaffen. Zur Realisierung des Bauvorhabens ist es erforderlich, die vorhandenen Baugrenzen auf dem Grundstück in westlicher Richtung aufzuweiten. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 17.06.2008 wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.07.2008 bis einschließlich 14.08.2008 statt. Der Kreis Euskirchen wurde als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 30. Juni 2008 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Bisher ist noch keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Sollten bis zur Sitzung noch Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der TÖB eingehen, werden diese bis zur Sitzung nachgereicht. Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2) sowie die Begründung (Anlage 3) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.