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Beschlusstext (Schülerbeförderung - flächendeckende Einführung des Schülertickets)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
28.03.11, 17:50
Aktualisiert
28.03.11, 17:50
Beschlusstext (Schülerbeförderung
- flächendeckende Einführung des Schülertickets) Beschlusstext (Schülerbeförderung
- flächendeckende Einführung des Schülertickets)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 12. Sitzung des Rates am Dienstag, den 01.03.2011. Sitzungsbeginn: 18:01 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 13 Schülerbeförderung - flächendeckende Einführung des Schülertickets 20:38 Uhr Herr Dr. Kippels erklärt, dass der VRS eine Entscheidung getroffen habe, die politisch auf nur wenig Akzeptanz stoße. Da man aber als Schulträger zur Schülerbeförderung verpflichtet sei, komme man nicht umhin, heute einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Er führt allerdings aus, dass man begleitend einen Appell formulieren sollte, wonach der VRS den Kostenbeitrag für die Grundschüler streiche; denn sinnvoll sei das Schülerticket nur für die Schüler der weiterführenden Schulen. Zudem sollten die bisher angegebenen Elternbeiträge als Maximalwerte angesehen werden. Frau Steinhäuser verweist auf eine Resolution der Stadt Kerpen, mit der der dortige Rat das Schülerticket abgelehnt habe. Sie regt seitens der SPD-Fraktion zunächst eine Elternbeteiligung in dieser Angelegenheit an. Herr Köhlen schließt sich dem Vorschlag von Frau Steinhäuser an, eine Elternbefragung durchzuführen. Bürgermeister Koerdt führt aus, dass es inhaltlich eigentlich nichts zu entscheiden gebe, die Verwaltung aber einen offiziellen Auftrag des Rates benötige. Weiter führt er aus, dass zwecks Beauftragung eines privaten externen Busunternehmens als Alternative zur VRS vorab eine europaweite Ausschreibung erforderlich wäre, diese aber bis zum Beginn des nächsten Schuljahres kaum zu realisieren sei. Bürgermeister Koerdt erklärt zudem, dass das Schülerticket des VRS in Bedburg und Elsdorf im Gegensatz zu den anderen Kommunen des Kreises für die Hälfte der Kosten angeboten werde. Herr Mitter unterstützt die Ausführungen von Herrn Dr. Kippels, grundsätzlich einen Beschluss zu fassen, aber dabei zu versuchen, dass die Grundschüler ausgeklammert werden. Er regt an, das Thema Schülerbeförderung im nächsten Jahr gegebenenfalls zu überdenken. Herr Coumanns plädiert nochmals für eine Elternbefragung, um sodann mit dem Ergebnis gegenüber der VRS auftreten zu können. Zudem schlägt er vor, mit einem Gutachten die Möglichkeit der Wiedereinführung des Schülerspezialverkehrs prüfen zu lassen. Er plädiert dafür, in der Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen, da der Kostenbeitrag Familien mit Kindern zusätzlich belaste. Fachbereichsleiter Kramer weist darauf hin, dass der VRS die Kostenbeiträge nicht selbst festsetze, sondern dabei lediglich Landesgesetzgebung umsetze. Zudem erklärt er, dass man zwar eine Elternbefragung durchführen könne, den Eltern dabei aber keine wirklichen Alternativen anzubieten habe. Herr Schnäpp erläutert, dass dem VRS-Beirat leider kein Vertreter aus Bedburg angehöre, der entsprechenden Einfluss nehmen könne. Zudem erklärt er, dass den hiesigen Buslinien die Streichung drohen könne, wenn man mit ihnen keine Schüler mehr befördere. Herr Dr. Kippels stellt nochmals die Position der CDU-Fraktion klar, wonach ein grundsätzlicher Beschluss gefasst werden sollte, verbunden mit dem Appell an den VRS, den Kostenbeitrag für die Grundschüler zu streichen. Herr Köhlen erklärt für die FWG-Fraktion, dass man diesem Vorschlag zustimmen werde. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt als Schulträger zum Schuljahresbeginn 2011/2012 die flächendeckende Einführung des Schülertickets. Der Rat der Stadt Bedburg fordert die Gremien der VRS auf, den Kostenbeitrag für Grundschüler zu streichen, da man für den Bereich der Grundschulen keinen Mehrwert erkennt und den Kostenbeitrag daher für ungerechtfertigt erachtet. Der Rat der Stadt Bedburg stellt darüber hinaus fest, dass die bisher genannten Eigenanteile für die Eltern/Erziehungsberechtigten im Bereich der Grundschulen – falls der Kostenbeitrag für diesen Personenkreis nicht gestrichen wird – in Höhe von 4,80 € (2,40 € für das 1. Geschwisterkind) bzw. im Bereich der weiterführenden Schulen in Höhe von 6,00 € (3 € für das 1. Geschwisterkind) als Maximalwerte angestrebt sollen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.03.2011 Seite 2