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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung -Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Mühlenerft und K 36 / L213/L279 und der Ortslage Kaster- a) Beratung und Beschließung über die im vereinfachten Bebauungsplanänderungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs . 1 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,4 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
21.12.09, 17:58
Aktualisiert
21.12.09, 17:58
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Mühlenerft und K 36 / L213/L279 und der Ortslage Kaster-
a) Beratung und Beschließung über die im vereinfachten Bebauungsplanänderungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs . 1 des Baugesetzbuches) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Mühlenerft und K 36 / L213/L279 und der Ortslage Kaster-
a) Beratung und Beschließung über die im vereinfachten Bebauungsplanänderungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs . 1 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Rates am Dienstag, den 24.11.2009. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 19:27 Uhr TOP Betreff 28 Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung -Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Mühlenerft und K 36 / L213/L279 und der Ortslage Kastera) Beratung und Beschließung über die im vereinfachten Bebauungsplanänderungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs . 1 des Baugesetzbuches Auf Nachfrage von Herrn Köhlen erläutert Fachbereichsleiter Schmeier, dass man heute über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes abzustimmen habe; daraus resultiere, dass vorliegend kein besonderer Lärmschutzwall erforderlich sei. Ziel der Änderung sei, unter Beachtung des erforderlichen Lärmschutzes für die vorgesehene Wohnbebauung die geplanten Öffnungszeiten des Sport- und Wellnessbades zu gewährleisten. Bürgermeister Koerdt ergänzt, dass man den Lärmschutzwall jetzt noch nicht anlegen wolle, da nicht absehbar sei, wann mit der benachbarten Wohnbebauung begonnen werde. Beschluss: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung, vorgetragenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 2) eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse (Anlage 5) zu fassen. zu b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses den Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster gemäß § 10 Absatz 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) nebst Begründung, textlicher Festsetzungen und Gutachten hierzu. Diese sind der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.11.2009 Seite 2