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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. vereinfachte Änderung -Gebiet zwischen Leitweg und Brucknerstraße in Bedburg / PRO 8- hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
21.12.09, 17:58
Aktualisiert
21.12.09, 17:58
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Leitweg und Brucknerstraße in Bedburg / PRO 8-
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Leitweg und Brucknerstraße in Bedburg / PRO 8-
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Rates am Dienstag, den 24.11.2009. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 19:27 Uhr TOP Betreff 3 Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. vereinfachte Änderung -Gebiet zwischen Leitweg und Brucknerstraße in Bedburg / PRO 8hier: Aufstellungsbeschluss Bürgermeister Koerdt begrüßt zunächst den Bauträger der geplanten Maßnahme, Herrn Hans Rütten von der Rütten Bauträger GmbH, der bei Bedarf für Fragen zur Verfügung steht. Herr Dr. Kippels führt seitens der CDU-Fraktion aus, dass man die Planungen für sinnvoll erachte und der Maßnahme zustimmen werde. Unabhängig davon bittet er zu überprüfen, ob im Rahmen der nun geplanten Maßnahmen zwecks Warenanlieferung am Pflegeheim zur Entlastung der Anwohner von frühmorgendlichem Lärm eine Umfahrungsmöglichkeit geschaffen werden könne. Frau Steinhäuser seitens der SPD-Fraktion sowie Herr Köhlen seitens der FWGFraktion erklären ebenfalls ihre Zustimmung zum Projekt. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), im Rahmen des beschleunigten Verfahrens zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist daher neben • der Anpassung an die geänderten Wohnbedürfnisse sowie Verbesserung der städtebaulichen Situation durch die maximale Zweigeschossigkeit auch die • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung dieser bedarfsgerechten Wohnanlage und somit die Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch der alten und behinderten Menschen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt daher, auf dieser Grundlage das Bebauungsplanverfahren (siehe Anlage 2 und Anlage 3 der Niederschrift) einzuleiten. Die gesamten Kosten für das Verfahren sind durch den Antragsteller zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.11.2009 Seite 2