Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
21.12.09, 17:58
Aktualisiert
21.12.09, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 2. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 24.11.2009.
Sitzungsbeginn:
18:02 Uhr
Sitzungsende:
19:27 Uhr
TOP
Betreff
3
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Leitweg und Brucknerstraße in Bedburg / PRO 8hier: Aufstellungsbeschluss
Bürgermeister Koerdt begrüßt zunächst den Bauträger der geplanten
Maßnahme, Herrn Hans Rütten von der Rütten Bauträger GmbH, der bei Bedarf
für Fragen zur Verfügung steht.
Herr Dr. Kippels führt seitens der CDU-Fraktion aus, dass man die Planungen für
sinnvoll erachte und der Maßnahme zustimmen werde. Unabhängig davon bittet
er zu überprüfen, ob im Rahmen der nun geplanten Maßnahmen zwecks
Warenanlieferung am Pflegeheim zur Entlastung der Anwohner von
frühmorgendlichem Lärm eine Umfahrungsmöglichkeit geschaffen werden könne.
Frau Steinhäuser seitens der SPD-Fraktion sowie Herr Köhlen seitens der FWGFraktion erklären ebenfalls ihre Zustimmung zum Projekt.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17/Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB),
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018), im Rahmen des beschleunigten
Verfahrens zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist daher neben
• der Anpassung an die geänderten Wohnbedürfnisse sowie Verbesserung der
städtebaulichen Situation durch die maximale Zweigeschossigkeit auch die
• Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung dieser
bedarfsgerechten Wohnanlage und somit die Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse
der Bevölkerung, insbesondere auch der alten und behinderten Menschen gemäß § 1
Abs. 6 Nr. 3 BauGB.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt daher, auf dieser Grundlage das
Bebauungsplanverfahren (siehe Anlage 2 und Anlage 3 der Niederschrift) einzuleiten.
Die gesamten Kosten für das Verfahren sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.11.2009
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