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Beschlusstext (Hauptsatzung der Stadt Bedburg hier: Änderung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsvorsteher))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,9 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
21.12.09, 17:58
Aktualisiert
21.12.09, 17:58
Beschlusstext (Hauptsatzung der Stadt Bedburg
hier: Änderung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsvorsteher)) Beschlusstext (Hauptsatzung der Stadt Bedburg
hier: Änderung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsvorsteher))

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Rates am Dienstag, den 24.11.2009. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 19:27 Uhr TOP Betreff 26 Hauptsatzung der Stadt Bedburg hier: Änderung des § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung (Ortsvorsteher) Herr Dr. Kippels erklärt für die CDU-Fraktion, dass man die Änderung der Hauptsatzung mittrage, um die Wahl von Herrn Breuer zum Ortsvorsteher zu ermöglichen. Er plädiert aber trotz der Satzungsänderung dafür, dass dieser Fall – Wahl eines stellvertretenden Bürgermeisters zum Ortsvorsteher – in der Zukunft wieder vermieden werden sollte. Darüber hinaus verweist er auf den Antrag, von der Möglichkeit der Gemeindeordnung Gebrauch zu machen, um die Ortsvorsteher zukünftig als Ortsbürgermeister zu bezeichnen. Er spricht sich dafür aus, diese Bezeichnung sinnvollerweise jetzt zu Beginn der neuen Wahlperiode einzuführen und die Hauptsatzung in diesem Punkt ebenfalls zu ändern. Herr Mitter führt für die FDP-Fraktion aus, dass man sich bezüglich der Streichung des Satzes 4 enthalten werde, der Aufnahme der Bezeichnung ‚Ortsbürgermeister’ aber zustimme. Frau Steinhäuser bedankt sich für die Unterstützung der anderen Fraktionen zur Änderung der Hauptsatzung und signalisiert ebenfalls die Zustimmung zur Bezeichnung der Ortsvorsteher als Ortsbürgermeister. Sodann leitet Bürgermeister Koerdt zur Abstimmung über und lässt dabei getrennt über beide Punkte abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bedburg dahingehend, dass in § 3 Absatz 2 der Satz 4 („Der Bürgermeister und seine Stellvertreter sollen nicht zum Ortsvorsteher gewählt werden.“) gestrichen wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.11.2009 Seite 2