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Beschlusstext (Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
21.12.09, 17:58
Aktualisiert
21.12.09, 17:58
Beschlusstext (Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg) Beschlusstext (Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Rates am Dienstag, den 24.11.2009. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 19:27 Uhr TOP Betreff 5 Personelle Besetzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses der Stadt Bedburg Beschluss: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg besetzen den Familien-, Bildungs und Sozialausschuss der Stadt Bedburg aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages wie folgt: Stellvertretende Mitglieder * Mitglieder 1 Heinz-Gerd Schmitz Emmy Will 2 Dr. Georg Kippels Herbert Förster 3 Nadine Heuser Manfred Speuser 4 Martin Vogelsang Heinrich Heer 5 Harald Reuter Michael Zöphel 6 Anja Mitter (s.B.) Dr. Beate Braun (s.B.) 7 Hubert Wassenberg (s.B.) Jörg Fischer (s.B.) 8 Michael Lambertz Bernd Coumanns 9 Ilka Sikora-Wörster Marga Henseler-Imgrund 10 Wilma Brings (s.B.) Jörg Steinhäuser (s.B.) 11 Nina Eickenberg (s.B.) Matthias Rosemann (s.B.) 12 Karl Heinz Spielmanns Leonhard Köhlen 13 Albert Steffens Wolfgang Merx *) persönliche(r) Stellvertreter(in) des jeweils nebenstehenden Mitglieds Darüber hinaus beruft der Rat der Stadt gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG) unter der Maßgabe, dass ihre Mitwirkung auf die Gegenstände des Schulausschusses im Sinne von § 85 Abs. 3 SchulG beschränkt bleibt, Herrn Pfarrer Christian Hermanns als seitens der Katholischen Kirche sowie Herrn Pfarrer Gebhard Müller-Philipps als seitens der Evangelischen Kirche benannte Vertreter zu ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme in den Familien, Bildungs- und Sozialausschuss. Weiterhin beruft der Rat der Stadt Bedburg gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG unter der Maßgabe, dass ihre Mitwirkung auf die Gegenstände des Schulausschusses im Sinne von § 85 Abs. 3 SchulG beschränkt bleibt, die jeweiligen Schulleiter der Schulen der Stadt Bedburg als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 24.11.2009 Seite 2