Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,8 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
12.01.12, 18:02
Aktualisiert
17.02.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, den 29.11.2011.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
TOP
Betreff
3
Neuregelung des ÖPNV
Sitzungsende:
21:35 Uhr
Dr. Kippels erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 14. November 2011 und weist darauf hin,
dass der Öffentliche Personennahverkehr im Interesse aller Rhein-Erft-Kreis-Kommunen neu
strukturiert und abgewickelt werden solle. Bezüglich der Darlegung der einzelnen Eckpunkte des
Antrages gibt er das Wort an Herrn Schnäpp weiter.
Herr Schnäpp regt einige Ergänzungen zum Beschlussvorschlag an. Da hierüber Einvernehmen
besteht, leitet Bürgermeister Koerdt zur Abstimmung über:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, folgende Beschlüsse zu
fassen:
1. Stärkung der Kommunalen Mitbestimmung durch Erwerb von Gesellschafteranteilen. Bei den
Anteilen der Städte an der REVG mbH sollte mindestens eine 50 %ige Anteilslösung zu gleichen
Teilen zugunsten aller zehn Rhein-Erft-Kreis-Kommunen
(5 % pro Kommune) angestrebt
werden. Alternativ wäre auch eine 25 %ige Sperrminorität für den Kreis und eine Verteilung der
restlichen Anteile an die Kommunen denkbar.
2. Beibehaltung des derzeitigen Finanzierungsmodus.
3. Optimierung des ÖPNV.
4. Mitbestimmung in der künftigen Entwicklung des ÖPNV.
5. Beibehaltung des Abrechnungsmodus für die einzelnen Linien.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf den Landrat einzuwirken, dass von Seiten des RheinErft-Kreises keine Entscheidungen getroffen werden, die von der Gesamtheit der
Bürgermeisterkonferenz nicht mitgetragen werden.
7. Besteht der Rhein-Erft-Kreis darauf, dass die RVK-Anteile in den allgemeinen Kreishaushalt
zurückgehen, sollte schriftlich vereinbart werden, dass die Dividenden an die REVG gezahlt
werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2011
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