Daten
Kommune
Kall
Größe
10 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
125/2009
27.10.2009
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6.4
Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, folgende von der katholischen und der evangelischen Kirche benannten Vertreter als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zur Mitberatung der Schulangelegenheiten zu
berufen:
von der katholischen Kirche:
als Mitglied:
als Vertreter:
________________________
________________________
von der evangelischen Kirche:
als Mitglied:
als Vertreter:
_________________________
_________________________
Weiterhin beschließt der Rat, die Schulleiter bzw. deren Stellvertreter zur ständigen
Beratung der Schulangelegenheiten als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu berufen.
Vorlagen-Nr. 125/2009
Seite 2
Sachdarstellung:
Nach § 85 (2) Schulgesetz ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu berufen. Die Mitwirkung der benannten Vertreter bleibt dabei auf Beratungsgegenstände des Schulausschusses beschränkt.
Die beiden Konfessionen wurden angeschrieben, ihre Mitglieder und Stellvertreter zu
benennen.
Neben der Berufung von kirchlichen Vertretern in den Schulausschuss sieht § 85
Schulgesetz auch vor, dass Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den
Schulausschuss berufen werden können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die Schulleiter bzw. deren Stellvertreter als Mitglieder mit beratender Stimme für die im Gremium zu beratenden Schulangelegenheiten in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu berufen.