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Beschlusstext (Neufassung des Entgelttarifs des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Neufassung des Entgelttarifs des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 16.11.2005 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4. Neufassung des Entgelttarifs des Kreises Euskirchen V 148/2005 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 16.11.2005 Z1 07.12.2005 21.12.2005 Z2 Z3 Der TOP 4 wird auf Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung in den Kreisausschuss und den Kreistag verwiesen. Der Kreistag beschließt die Neufassung des Tarifs über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen in der Fassung nach Anlage 1. Die Neufassung tritt am 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Tarif über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen in der Fassung vom 01.01.2002 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Abgesetzt