Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 16.11.2005 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7.
Vogelsang als Ort mit historischer Bedeutung
Hier: Antrag der SPD-Fraktion
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales
u.Gesundh.
Kreisausschuss
Kreistag
A 43/2005
14.11.2005
Z1
16.11.2005
Z2
07.12.2005
21.12.2005
Z3
Z4
Die SPD-Fraktion erklärt nochmals die Intention ihres Antrages.
Herr Hergarten berichtet über Aktivitäten im Landtag, die darauf
zielen, zukünftig auch „Täterorte“ in den Anwendungsbereich
des Versammlungsgesetzes aufzunehmen.
Die Verwaltung betont das gemeinsame Ziel, die Burg Vogelsang zu schützen und keine rechtsradikalen Demonstrationen
zuzulassen. Hierzu reichen sowohl nach Auffassung der Verwaltung und der vorliegenden Expertenmeinungen als auch
nach Meinung anderer Fraktionen die derzeit vorhandenen
Rechtsmittel aus. Der Allgemeine Vertreter belegt dies u.a. mit
der Tatsache, dass sich das Gelände der Burg Vogelsang in
Privatbesitz des Bundes befindet. Damit ist der Bund allein
durch die Ausübung des Hausrechtes in der Lage, Demonstrationen zu untersagen.
Herr Kolvenbach, CDU-Fraktion, führt aus, dass alles getan
werden müsse, um Burg Vogelsang für rechtsradikale Aktivitäten uninteressant zu machen.
Herr Kindler, FDP, hält den Antrag für kontraproduktiv und befürchtet, dass rechtsradikale Gruppierungen erst durch die
ständige Hervorhebung der Burg aufmerksam gemacht werden.
Zum Abschluß der Diskussion verwahrt sich der Allgemeine
Vertreter ausdrücklich vor der Behauptung, die Verwaltung
würde zu einer Verharmlosung der Frage neigen.
Der Vorsitzende lässt über den A 43/2005 abstimmen.
Die SPD-Fraktion führt nochmals aus, dass sie mit ihrem Antrag
erreichen möchte, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Neonazis vom Vogelsanggelände fernzuhalten. Der
Allgemeine Vertreter erklärt, dass die Problematik des Rechtsextremismus in allen Planungen zu Vogelsang berücksichtigt
wird. Allerdings sei ein Demonstrationsverbot nicht erforderlich,
da sich das Vogelsanggelände in Privatbesitz des Bundes befindet. Der Bund könne jederzeit von seinem Hausrecht
Gebrauch machen. Weiter warnt der Allgemeine Vertreter davor, die Diskussion zu intensiv in der Öffentlichkeit zu führen
-2und damit Rechtsextreme zusätzlich aufmerksam zu machen.
Wichtig sei es, die Umsetzungsprozesse zu fördern und das
Gelände zu beleben.
Herr Kaldenbach, Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen, verliest
einen Fragenkatalog mit dem Hinweis, dass eine Beantwortung
aller Fragen zwar jetzt nicht möglich ist, aber wichtig sei, sich
im Vorfeld darüber Gedanken zu machen. Dies wird von der
Verwaltung zugesagt. Der Fragenkatalog ist als Anlage beigefügt.
Die CDU-Fraktion führt aus, dass Vogelsang so belebt werden
muss, dass es erst gar nicht zu Demonstrationen kommt. Zudem wird die Auffassung vertreten, dass das Land von sich aus
tätig wird, wenn eine solche Regelung dort für wichtig gehalten
wird.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimme(n), 14 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)