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Beschlusstext (Antrag der FDP-Fraktion: Kulanzregelung für Überschwemmungsschäden)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlusstext (Antrag der FDP-Fraktion: Kulanzregelung für Überschwemmungsschäden)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 26.09.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 33. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 09.09.2008 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Antrag der FDP-Fraktion: Kulanzregelung für Überschwemmungsschäden Vorlagennummer: 201/2008 Der Rat setzt folgenden Rahmen für eine Kulanzregelung: 1. Die Stadt Wesseling ist nach dem Katastrophenregen vom 26.7.2008 – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – grundsätzlich bereit, sich im Kulanzwege an der finanziellen Regulierung der trotz funktionierender Rückstausicherungen verursachten Überschwemmungsschäden der Betroffenen in besonderen Härtefällen zu beteiligen. 2. Ein besonderer Härtefall liegt vor, wenn die Betroffenen zur Regulierung und Beseitigung der Schäden Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren aufnehmen müssen, für die dann Zins- und/oder Tilgungsdienst zu leisten sind. 3. Der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe wird, zunächst bis zu einer Höhe von 25.000 Euro, zugestimmt. Der Kämmerer wird gebeten, für die notwendige Deckung zu sorgen. Aus diesen Mitteln können für einen Zeitraum von drei Jahren Zins- und/oder Tilgungszahlungen geleistet werden, die in Folge der Aufnahme des Darlehens zu leisten sind. Die Stadt Wesseling gibt gegenüber den Kreditinstituten eine Garantieerklärung bezüglich der Übernahme dieser Zahlungen ab. 4. Zur Feststellung der durch das Hochwasser entstandenen Schäden bei den Betroffenen beauftragt die Stadt Wesseling – wenn notwendig - ein unabhängiges Sachverständigen- bzw. Regulierungsbüro. Die Entscheidung über die Hilfeleistung der Stadt im Einzelfall trifft der Hauptausschuss auf der Grundlage geprüfter Anträge. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)