Daten
Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 26.09.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 33. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 09.09.2008 um 18:05 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
7.
Antrag der FDP-Fraktion: Kulanzregelung für Überschwemmungsschäden
Vorlagennummer: 201/2008
Der Rat setzt folgenden Rahmen für eine Kulanzregelung:
1. Die Stadt Wesseling ist nach dem Katastrophenregen vom 26.7.2008 – ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht – grundsätzlich bereit, sich im Kulanzwege an der finanziellen Regulierung
der trotz funktionierender Rückstausicherungen verursachten Überschwemmungsschäden der
Betroffenen in besonderen Härtefällen zu beteiligen.
2. Ein besonderer Härtefall liegt vor, wenn die Betroffenen zur Regulierung und Beseitigung der
Schäden Darlehen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren aufnehmen müssen, für die dann
Zins- und/oder Tilgungsdienst zu leisten sind.
3. Der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe wird, zunächst bis zu einer Höhe von 25.000
Euro, zugestimmt. Der Kämmerer wird gebeten, für die notwendige Deckung zu sorgen. Aus
diesen Mitteln können für einen Zeitraum von drei Jahren Zins- und/oder Tilgungszahlungen
geleistet werden, die in Folge der Aufnahme des Darlehens zu leisten sind. Die Stadt
Wesseling gibt gegenüber den Kreditinstituten eine Garantieerklärung bezüglich der
Übernahme dieser Zahlungen ab.
4. Zur Feststellung der durch das Hochwasser entstandenen Schäden bei den Betroffenen
beauftragt die Stadt Wesseling – wenn notwendig - ein unabhängiges Sachverständigen- bzw.
Regulierungsbüro.
Die Entscheidung über die Hilfeleistung der Stadt im Einzelfall trifft der Hauptausschuss auf der Grundlage
geprüfter Anträge.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)