Daten
Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
85/1/2008
17.06.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 5
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO
NRW
Beschlussvorschlag:
a) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2008 – TOP 4 –
beschließt der Rat, bei den Personalausgaben lt. Sammelnachweis A eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 111.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer).
b) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2008 – TOP 4 –
beschließt der Rat, bei HHSt. 2.700.9593 (Bau eines Mischwasserkanals in Keldenich, Dechant-Wolfgarten-Straße) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
18.961,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen bei HHSt. 2.700.3629 (Kostenbeitrag des Kreises für die Entwässerung von Kreisstraßen).
c) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2008 – TOP 4 –
beschließt der Rat, bei HHSt. 2.510.9810 (Krankenhausumlage) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.839,74 € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.900.3610 (Investitionspauschale).
d) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2008 – TOP 4 –
beschließt der Rat, bei HHSt. 2.130.9421 (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Sistig)
eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 55.000 € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.900.3610 (Investitionspauschale).
Vorlagen-Nr. 85/2008 1. Ergänzung
Seite 2
e) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2008 – TOP 4 –
beschließt der Rat, bei den Personalausgaben lt. Sammelnachweis A eine weitere
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 23.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.405.1620 (Zuschuss des
Landes zu den Kosten der Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende).
Sachdarstellung:
Zu a)
Bei den Personalausgaben im Verwaltungshaushalt 2008 ist eine Tariferhöhung von 4 % eingeplant. Die tatsächliche Tariferhöhung beträgt jedoch 5,1 %
und verursacht Mehrkosten von rd. 40.000,-- €.
Ferner sind in den gemeindlichen Kindergärten aufgrund des neuen Kinderbildungsgesetzes ab 1.08.2008 zusätzlich 3,5 Stellen zu besetzen. Die zusätzlichen Kosten für die Zeit von August bis Dezember 2008 betragen rd. 71.000,- €. Zu diesen Kosten werden zwar grundsätzlich Betriebskostenzuschüsse in
Höhe von 79 % gewährt, da die Bezuschussung jedoch von Gruppenpauschalen auf Kindpauschalen umgestellt wurde und in den gemeindlichen Kindergärten aufgrund der im Januar 2008 durchgeführten Bedarfsermittlungen 12,5
Plätze unbesetzt sind, sind voraussichtlich keine wesentlichen Mehreinnahmen gegenüber den Haushaltsansätzen zu verzeichnen. Die Deckung erfolgt
daher durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Zu b)
Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung vom 07.06.2001 hat der Kreis Euskirchen in der Ortsdurchfahrt Keldenich die K 67 ausgebaut. Im Zuge dieser
Maßnahme wurde in der Dechant-Wolfgarten-Straße in einem Bereich von
110 lfdm ein neuer Mischwasserkanal verlegt. Die Kosten sind von der Gemeinde zu tragen und belaufen sich auf 18.961,-- €.
Der Kreis hat die Maßnahme erst im April 2008 abgerechnet. Haushaltsmittel
stehen nicht mehr zur Verfügung, so dass eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich ist. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen bei
HHSt. 2.700.3629 (Kostenbeitrag des Kreises für die Entwässerung der K 67
in Keldenich),
Zu c)
Die Bezirksregierung in Köln hat mit Verfügung vom 08.02.2008 die für das
Jahr 2008 zu zahlende Krankenhausumlage auf 135.839,74 € festgesetzt. Da
im Haushalt nur 130.000 € zur Verfügung stehen, ist die Genehmigung einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.839,74 € erforderlich.
Zu d)
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kall beabsichtigt, die ursprünglich
erst in 2009 vorgesehene Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sistig
bereits in 2008 durchzuführen. Die Finanzierung soll im Vorgriff auf das Budget 2009 erfolgen.
Haushaltsrechtlich handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, die
durch Mehreinnahmen bei der Investitionspauschale gedeckt ist. In 2009 wird
das Budget für Investitionen der Feuerwehr entsprechend gekürzt.
Vorlagen-Nr. 85/2008 1. Ergänzung
Zu e)
Seite 3
Die Besetzung der Stelle des Vermittlers für den Bereich SGB II der Gemeinde Kall soll in Zukunft anstatt von der Bundesanstalt für Arbeit von der Gemeinde Kall erfolgen. Der bisherige Vermittler hatte sein Büro im Rathaus, ist
aber im April versetzt worden. Die Personal- und Sachkosten werden von der
ARGE in voller Höhe erstattet. Die Besetzung der Stelle soll zum 1.08.2008 –
zunächst befristet bis 31.03.2009 – erfolgen.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
17.06.2008 – TOP 4 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 85/2008 1. Ergänzung
Seite 4
Vorlagen-Nr. 85/2008 1. Ergänzung
Seite 5
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
85/1/2008
17.06.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 4
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO
NRW
Beschlussvorschlag:
e) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei den Personalausgaben lt.
Sammelnachweis A eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 111.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer).
f) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 2.700.9593 (Bau
eines Mischwasserkanals in Keldenich, Dechant-Wolfgarten-Straße) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.961,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen bei HHSt. 2.700.3629 (Kostenbeitrag des Kreises für die Entwässerung von Kreisstraßen).
g) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 2.510.9810 (Krankenhausumlage) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.839,74 € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.900.3610 (Investitionspauschale).
h) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 2.130.9421 (Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Sistig) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
55.000 € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.900.3610 (Investitionspauschale).
Vorlagen-Nr. 85/2008 1. Ergänzung
Seite 6
e) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei den Personalausgaben lt.
Sammelnachweis A eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 23.000,-- €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.405.1620 (Zuschuss des
Landes zu den Kosten der Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende).
Sachdarstellung:
Zu a)
Bei den Personalausgaben im Verwaltungshaushalt 2008 ist eine Tariferhöhung von 4 % eingeplant. Die tatsächliche Tariferhöhung beträgt jedoch 5,1 %
und verursacht Mehrkosten von rd. 40.000,-- €.
Ferner sind in den gemeindlichen Kindergärten aufgrund des neuen Kinderbildungsgesetzes ab 1.08.2008 zusätzlich 3,5 Stellen zu besetzen. Die zusätzlichen Kosten für die Zeit von August bis Dezember 2008 betragen rd. 71.000,- €. Zu diesen Kosten werden zwar grundsätzlich Betriebskostenzuschüsse in
Höhe von 79 % gewährt, da die Bezuschussung jedoch von Gruppenpauschalen auf Kindpauschalen umgestellt wurde und in den gemeindlichen Kindergärten aufgrund der im Januar 2008 durchgeführten Bedarfsermittlungen 12,5
Plätze unbesetzt sind, sind voraussichtlich keine wesentlichen Mehreinnahmen gegenüber den Haushaltsansätzen zu verzeichnen. Die Deckung erfolgt
daher durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Zu b)
Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung vom 07.06.2001 hat der Kreis Euskirchen in der Ortsdurchfahrt Keldenich die K 67 ausgebaut. Im Zuge dieser
Maßnahme wurde in der Dechant-Wolfgarten-Straße in einem Bereich von
110 lfdm ein neuer Mischwasserkanal verlegt. Die Kosten sind von der Gemeinde zu tragen und belaufen sich auf 18.961,-- €.
Der Kreis hat die Maßnahme erst im April 2008 abgerechnet. Haushaltsmittel
stehen nicht mehr zur Verfügung, so dass eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich ist. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen bei
HHSt. 2.700.3629 (Kostenbeitrag des Kreises für die Entwässerung der K 67
in Keldenich),
Zu c)
Die Bezirksregierung in Köln hat mit Verfügung vom 08.02.2008 die für das
Jahr 2008 zu zahlende Krankenhausumlage auf 135.839,74 € festgesetzt. Da
im Haushalt nur 130.000 € zur Verfügung stehen, ist die Genehmigung einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.839,74 € erforderlich.
Zu d)
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kall beabsichtigt, die ursprünglich
erst in 2009 vorgesehene Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sistig
bereits in 2008 durchzuführen. Die Finanzierung soll im Vorgriff auf das Budget 2009 erfolgen.
Haushaltsrechtlich handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, die
durch Mehreinnahmen bei der Investitionspauschale gedeckt ist. In 2009 wird
das Budget für Investitionen der Feuerwehr entsprechend gekürzt.
Vorlagen-Nr. 85/2008 1. Ergänzung
Zu e)
Seite 7
Die Besetzung der Stelle des Vermittlers für den Bereich SGB II der Gemeinde Kall soll in Zukunft anstatt von der Bundesanstalt für Arbeit von der Gemeinde Kall erfolgen. Der bisherige Vermittler hatte sein Büro im Rathaus, ist
aber im April versetzt worden. Die Personal- und Sachkosten werden von der
ARGE in voller Höhe erstattet. Die Besetzung der Stelle soll zum 1.08.2008 –
zunächst befristet bis 31.03.2009 – erfolgen.