Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlusstext (Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

öffnen download melden Dateigröße: 47 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 26.09.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 33. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 09.09.2008 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Widmung von Straßen in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 170/2008 Es wird beschlossen, die Straßen a) Am Sioniterhof – von nordöstlich nach südwestlich, parallel zur Luziastraße verlaufendes Teilstück der Straße Am Sioniterhof einschließlich der hiervon abzweigenden drei Stichwege b) Holzgasse - von Kirchstraße bis zum westlichen Wendehammer „Bolemer Weg“ – (ohne den fußläufigen Verbindungsweg zum Bolemer Weg) c) Am Zinnwald d) Domskuhlweg – zwischen den Straßen Auf der Trift und Rheinstraße – e) Brandenburger Straße als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NW 91)dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)