Daten
Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 26.09.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 33. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 09.09.2008 um 18:05 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
22. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt
Wesseling (Holzgasse)
Vorlagennummer: 173/2008
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl
III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den weiteren jeweiligen Fassungen – und aufgrund
des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988
(ABl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2.
Änderungssatzung vom 22. November 1996 (ABl Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling
am 9. September 2008 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Anbaustraße Holzgasse – ohne die Verbindungswege zur Kirchstraße und zum Bolemer Weg - in
Wesseling ist auch ohne den im Teilstück der Holzgasse vom Einmündungsbereich Am Zinnwald bis zum
Beginn des Verbindungsweges zur Kirchstraße auf einer Länge von ca. 15 m fehlenden Gehweg abweichend
von § 8 Abs. 1 Buchstabe b) der Erschließungsbeitragssatzung endgültig hergestellt.
§2
Der ca. 3 m breite Verbindungsweg (Verlängerung Holzgasse) – zwischen dem Grundstück Holzgasse 3 und
der Kirchstraße – (Anbaustraße) ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehwege, Parkflächen und Grünanlagen endgültig hergestellt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Einstimmig, 3 Enthaltung(en)