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Beschlusstext (22. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Holzgasse))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlusstext (22. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Holzgasse))

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 26.09.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 33. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 09.09.2008 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. 22. Ergänzungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling (Holzgasse) Vorlagennummer: 173/2008 Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl III 213-1) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) – in den weiteren jeweiligen Fassungen – und aufgrund des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Wesseling vom 9. Mai 1988 (ABl Stadt Wesseling S. 46) – Erschließungsbeitragssatzung -, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 1996 (ABl Stadt Wesseling S. 159), hat der Rat der Stadt Wesseling am 9. September 2008 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Anbaustraße Holzgasse – ohne die Verbindungswege zur Kirchstraße und zum Bolemer Weg - in Wesseling ist auch ohne den im Teilstück der Holzgasse vom Einmündungsbereich Am Zinnwald bis zum Beginn des Verbindungsweges zur Kirchstraße auf einer Länge von ca. 15 m fehlenden Gehweg abweichend von § 8 Abs. 1 Buchstabe b) der Erschließungsbeitragssatzung endgültig hergestellt. §2 Der ca. 3 m breite Verbindungsweg (Verlängerung Holzgasse) – zwischen dem Grundstück Holzgasse 3 und der Kirchstraße – (Anbaustraße) ist abweichend von § 8 Abs. 1 Buchstaben b) bis d) der Erschließungsbeitragssatzung auch ohne Gehwege, Parkflächen und Grünanlagen endgültig hergestellt. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Einstimmig, 3 Enthaltung(en)