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Beschlusstext (Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlusstext (Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling
hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 26.09.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 33. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 09.09.2008 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Herstellung der Anbaustraße "Holzgasse" in Wesseling hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB Vorlagennummer: 172/2008 Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Holzgasse – ohne die Verbindungswege zur Kirchstraße und zum Bolemer Weg - in Wesseling infolge der nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 teilweise zurückgebliebenen Ausbaumaßnahme (bebauungsplan-unterschreitender Ausbau) nicht berührt ist: Auf dem ca. 15 m langen Teilstück der Holzgasse vom Einmündungsbereich Am Zinnwald bis zum Beginn des Verbindungsweges zur Kirchstraße wurde auf der nördlichen Straßenseite ein ca. 1,5 m breiter Gehweg nicht hergestellt. Die vom Bebauungsplan Nr. 67 in geringfügigem Maße abweichend hergestellte Holzgasse, die somit hinter den Festsetzungen des Planes zurückbleibt, ist in ihrer Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und mit den Grundzügen der Planung vereinbar. Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekanntgemacht. Einstimmig, 3 Enthaltung(en)