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Beschlusstext (7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlusstext (7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 26.09.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 33. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 09.09.2008 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 153/2008 Auf Grund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das GO-Reformgesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 9. September 2008 folgende 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling beschlossen: Artikel 1 In § 22 - Formen der Bekanntmachung - wird Absatz 1 wie folgt neu gefasst: (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wesseling, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im „Amtsblatt der Stadt Wesseling“ vollzogen, es sei denn, dass Bundes- oder Landesrecht besondere Veröffentlichungen vorsehen. Abweichend von Satz 1 wird bei öffentlicher Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling (§ 96 GO) und ihrer Eigenbetriebe (§ 114 GO; § 26 EigVO) sowie des Gesamtabschlusses der Stadt Wesseling (§ 116 GO) lediglich der Feststellungs- und Entlastungsbeschluss des Rates sowie die Bekanntmachungsverfügung im Amtsblatt veröffentlicht. In der Bekanntmachungsverfügung ist auf die Einsichtnahme sämtlicher Teile der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses an einer bestimmten Stelle im Rathaus hinzuweisen. Sämtliche Teile der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses sind am Tage des Erscheinens des Amtsblattes einschließlich der Bekanntmachungsverfügung im Internet zu veröffentlichen. Die Fundstelle im Internet ist in der Bekanntmachungsverfügung anzugeben. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)