Daten
Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
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Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 26.09.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 33. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 09.09.2008 um 18:05 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
6.
7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling
Vorlagennummer: 153/2008
Auf Grund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch
das GO-Reformgesetz vom 9. Oktober 2007 (GV NRW S. 380), hat der Rat der Stadt Wesseling
in seiner Sitzung am 9. September 2008 folgende 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der
Stadt Wesseling beschlossen:
Artikel 1
In § 22 - Formen der Bekanntmachung - wird Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wesseling, die durch Rechtsvorschrift
vorgeschrieben sind, werden im „Amtsblatt der Stadt Wesseling“ vollzogen, es sei denn, dass
Bundes- oder Landesrecht besondere Veröffentlichungen vorsehen. Abweichend von Satz 1 wird
bei öffentlicher Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses der Stadt
Wesseling (§ 96 GO) und ihrer Eigenbetriebe (§ 114 GO; § 26 EigVO) sowie des
Gesamtabschlusses der Stadt Wesseling (§ 116 GO) lediglich der Feststellungs- und
Entlastungsbeschluss des Rates sowie die Bekanntmachungsverfügung im Amtsblatt
veröffentlicht. In der Bekanntmachungsverfügung ist auf die Einsichtnahme sämtlicher Teile der
Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses an einer bestimmten
Stelle im Rathaus hinzuweisen. Sämtliche Teile der Eröffnungsbilanz, des Jahresabschlusses und
des Gesamtabschlusses sind am Tage des Erscheinens des Amtsblattes einschließlich der
Bekanntmachungsverfügung im Internet zu veröffentlichen. Die Fundstelle im Internet ist in der
Bekanntmachungsverfügung anzugeben.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in
Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)