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Allgemeine Vorlage (Überprüfung der Genehmigungsunterlagen für den Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Überprüfung der Genehmigungsunterlagen für den Einsatz von Sekundärbrennstoffen
bei der Herstellung von Zementklinker) Allgemeine Vorlage (Überprüfung der Genehmigungsunterlagen für den Einsatz von Sekundärbrennstoffen
bei der Herstellung von Zementklinker)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 60/2005 19.05.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO; hier: Überprüfung der Genehmigungsunterlagen für den Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker Beschlussvorschlag: Der Anregung des Herrn Norbert Scheuer, Keldenich, vom 18.04.2005, dass die Gemeinde Kall schnellstmöglich die Unterlagen im Antragsverfahren der Fa. Lafarge zur Genehmigung des Einsatzes von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker im Werk Sötenich durch ein fundiertes, über entsprechende Referenzen verfügendes Institut wie z.B. das Öko-Institut überprüfen lässt und sich hieraus evtl. ergebende Einwände im Verfahren zur Geltung bringt, wird nicht entsprochen. Der Fa. Lafarge bleibt jedoch vorbehalten, in Abstimmung mit dem Antragsteller die Unterlagen zu ihren Lasten überprüfen zu lassen und das Ergebnis der Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Köln) zur Verfügung zu stellen. Sachdarstellung: Herr Norbert Scheuer beantragt mit beiliegendem “Bürgerantrag” vom 18.04.2005, dass die Gemeinde Kall schnellstmöglich die Unterlagen im Antragsverfahren der Fa. Lafarge zur Genehmigung des Einsatzes von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker im Werk Sötenich durch ein fundiertes, über entsprechende Referenzen verfügendes Institut wie z.B. das Öko-Institut, überprüfen lässt und sich hieraus ergebende Einwände im Verfahren zur Geltung bringt. Der “Bürgerantrag” ist rechtlich gesehen nach § 24 GO “Anregungen und Beschwerden” zu behandeln; seit 1994 kennt die GO den Begriff des Bürgerantrages nicht mehr. Vorlagen-Nr. 60/2005 Seite 2 Zuständig für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden ist nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss. Er kann die Entscheidung an eine andere zur Entscheidung berechtigte Stelle überweisen und dabei Empfehlungen aussprechen. Vom Haupt- und Finanzausschuss ist die Anregung aus finanzieller Sicht zu prüfen. Im übrigen ist die Anregung zur fachlichen Prüfung an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu verweisen. Eine inhaltlich gleiche Anregung der Bürgerinitiative KriBeMitz wurde vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss bereits am 16.11.2004 - TOP 4 - abgelehnt. Über das Ergebnis der Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss am 10. Mai 2005 wird in der Sitzung berichtet. Ergänzend wird mitgeteilt, dass bei der Gemeinde Nettersheim ein vergleichbarer Antrag nach § 24 GO eines Bürgers eingegangen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Nettersheim wird am 04. Mai 2005 über den Antrag beraten und beschließen. Das Ergebnis dieser Beratung wird in der Sitzung von der Verwaltung bekannt gegeben.