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Ratsvorlage (Wahl der Ortsvorsteher)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,4 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
Ratsvorlage (Wahl der Ortsvorsteher)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 120/2009 27.10.2009 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Wahl der Ortsvorsteher Beschlussvorschlag: Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit folgende Personen zu Ortsvorstehern: für den Bezirk Golbach für den Bezirk Kall für den Bezirk Keldenich für den Bezirk Krekel für den Bezirk Rinnen für den Bezirk Scheven für den Bezirk Sistig für den Bezirk Sötenich für den Bezirk Urft/Steinfeld für den Bezirk Wahlen Frau/Herrn ___________________ Frau/Herrn ___________________ Frau/Herrn ___________________ Frau/Herrn ___________________ Frau/Herrn ___________________ Frau/Herrn ___________________ Frau/Herrn ___________________ Frau/Herrn ___________________ Frau/Herrn ___________________ Frau/Herrn ___________________ Sachdarstellung: Durch § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kall ist das Gemeindegebiet in 10 Bezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk ist ein Ortsvorsteher zu wählen. Die Ortsvorsteher sind unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmenverhältnisses (s. Anlage 1) für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen. Sie müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können (§ 39 Abs. 6 GO). Listenverbindungen sind nach der Literatur nicht zulässig. Ausnahmsweise sind sie dann zulässig, wenn Parteien sich bereits vor der Kommunalwahl auf einen gemeinsamen Kandidaten geeinigt haben und dies in das Wählervotum eingeflossen ist.