Daten
Kommune
Kall
Größe
9,4 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
120/2009
27.10.2009
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Wahl der Ortsvorsteher
Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit folgende Personen zu Ortsvorstehern:
für den Bezirk Golbach
für den Bezirk Kall
für den Bezirk Keldenich
für den Bezirk Krekel
für den Bezirk Rinnen
für den Bezirk Scheven
für den Bezirk Sistig
für den Bezirk Sötenich
für den Bezirk Urft/Steinfeld
für den Bezirk Wahlen
Frau/Herrn ___________________
Frau/Herrn ___________________
Frau/Herrn ___________________
Frau/Herrn ___________________
Frau/Herrn ___________________
Frau/Herrn ___________________
Frau/Herrn ___________________
Frau/Herrn ___________________
Frau/Herrn ___________________
Frau/Herrn ___________________
Sachdarstellung:
Durch § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Kall ist das Gemeindegebiet in 10 Bezirke
eingeteilt. Für jeden Bezirk ist ein Ortsvorsteher zu wählen. Die Ortsvorsteher sind unter
Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten
Stimmenverhältnisses (s. Anlage 1) für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu wählen. Sie
müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören
oder angehören können (§ 39 Abs. 6 GO).
Listenverbindungen sind nach der Literatur nicht zulässig. Ausnahmsweise sind sie dann
zulässig, wenn Parteien sich bereits vor der Kommunalwahl auf einen gemeinsamen
Kandidaten geeinigt haben und dies in das Wählervotum eingeflossen ist.