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Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie 25. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)BauGB) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie 25. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)BauGB) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie 25. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 63/2005 19.05.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Wilms / Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ sowie 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2)BauGB Beschlussvorschlag: a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 (1) BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellten Listen (Anlage 3) sind Bestandteil des Beschlusses. b) Den in der Sitzung vorgestellten, auf der Grundlage der Entscheidung über die im Vorverfahren eingegangenen Stellungnahmen modifizierten Entwürfen des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” bzw. der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird zugestimmt. Für den Bebauungsplanentwurf Sistig “Quirinusborn” einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Des weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Anlage 11) FFH-Vorprüfung (Anlage 12) Schalltechnisches Gutachten vom 25.03 2004 (Anlage 13) Ergänzendes Schreiben zum Schallgutachten vom 20.12.04 (Anlage 14) Vorlagen-Nr. 63/2005 - Seite 2 Ergänzendes Schreiben zum Schallgutachten vom 15.03.05 (Anlage 15) Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 15.12.2004 (siehe Anlage 3) Sellungnahme d. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederl. Euskirchen vom 23.11.2004 (s. Anlage 3) Stellungnahme d. Landwirtschaftskammer NRW v.14.12.04 (s. Anlage 3) Stellungnahme d. Geologischen Dienstes NRW v. 14.12.04 (s. Anlage 3) Stellungnahme der Handwerkskammer Aachen v. 16.12.04 (s. Anlage 3) Stellungnahme des Forstamtes Euskirchen v. 26.11.04 (s. Anlage 3) Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Eusk., v. 08.12.04 (s. Anlage 3) Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen v.10.01.05 (s. Anlage 3) Stellungnahme des Herrn Uwe Lünebach, Sistig, u. Mitunterzeichner v. 07.12.2004 (s.Anlage 3) Stellungnahme des Herrn Manfred Fink, Sistig u. der Frau Hilde Fink, Sistig, v. 09.02.05 (s. Anlage 3) Für den Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Des weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Anlage 11) FFH-Vorprüfung (Anlage 12) Schalltechnisches Gutachten vom 25.03 2004 (Anlage 13) Ergänzendes Schreiben zum Schallgutachten vom 20.12.04 (Anlage 14) Ergänzendes Schreiben zum Schallgutachten vom 15.03.05 (Anlage 15) Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 15.12.2004 (siehe Anlage 3) Sellungnahme d. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederl. Euskirchen vom 23.11.2004 (s. Anlage 3) Stellungnahme d. Landwirtschaftskammer NRW v.14.12.04 (s. Anlage 3) Stellungnahme d. Geologischen Dienstes NRW v. 14.12.04 (s. Anlage 3) Stellungnahme der Handwerkskammer Aachen v. 16.12.04 (s. Anlage 3) Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen v.10.01.05 (s. Anlage 3) Stellungnahme des Herrn Manfred Fink, Sistig u. der Frau Hilde Fink, Sistig, vom 09.12.04 (s. Anlage 3) Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wird durch den beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Der Plangeltungsbereich für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 63/2005 Seite 3 Sachdarstellung: Für den im Jahre 2000 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” hat der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 394, Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) gestellt. Am 16. September 2002 war die mündliche Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zum Normenkontrollverfahren “Über- prüfung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn”. Der Bebauungsplan wurde für nichtig erklärt. Ausschlaggebend für die Nichtigkeit des Bebauungsplanes waren materielle Fehler, und zwar die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Dorfgebiet (MD). In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 17.06.2003 - Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig “Quirinusborn” gefasst. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18. März 2004 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde die Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Sistig Quirinusborn und zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall vom Planungsbüro detailliert vorgestellt. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 30. März 2004 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gefasst und die Einleitung des Vorverfahrens zu den vorgenannten Bauleitplanungen gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 17. November bis einschließlich 17. Dezember 2004. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04. November frühzeitig am Verfahren beteiligt und gleichzeitig aufgefordert, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Stellung zu nehmen. Der Kurzinhalt der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Stellungnahme/Abwägung der Verwaltung und die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 3) zu entnehmen. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro den Bebauungsplanentwurf Sistig “Quirinusborn” und den Entwurf für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall überarbeitet. Die überarbeiteten Planungen werden in der Sitzung durch das Planungsbüro detailliert vorgestellt. Einzelheiten zum Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” können der Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 4) sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) und der Begründung (Anlage 6) sowie dem Umweltbericht (Anlage 7) entnommen werden. Einzelheiten zur 25. Änderung des FNP der Gemeinde Kall können der Verkleinerung der FNP-Änderung (Anlage 8) und der Begründung (Anlage 9) sowie dem Umweltbericht (Anlage 10) entnommen werden.