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Beschlusstext (Einrichtung eines Preises für soziales Engagement)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
04.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlusstext (Einrichtung eines Preises für soziales Engagement)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 24.09.2008 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales vom Donnerstag, den 04.09.2008 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Einrichtung eines Preises für soziales Engagement Vorlagennummer: 152/2008 Zur Anerkennung besonderer Leistungen und Verdienste für soziales Engagement in Wesseling stiftet die Stadt Wesseling einen „Preis für soziales Engagement“, der nach Maßgabe folgender Grundsätze verliehen werden kann: 1. Der Preis für soziales Engagement kann an natürliche Personen, Vereine, Verbände und Personengruppen verliehen werden. 2. Die zu Ehrenden müssen ihren Wohnsitz nicht in Wesseling haben, das soziale Engagement muß sich aber in Wesseling ausgewirkt haben. 3. Der Preis wird einmal jährlich vergeben. Vorschläge sind bis zum 30.09. eines jeden Jahres beim Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen der Stadt Wesseling einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Personengruppen, Vereine, Verbände sowie der Fachbereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen der Stadt Wesseling. 4. Über die Verleihung des Preises entscheidet der Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales der Stadt Wesseling. Nach Entscheidung des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales der Stadt Wesseling erfolgt die Überreichung des Preises durch den Bürgermeister in einem gesonderten Termin. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)