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Beschlußtext (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2006 sowie Empfehlung an den Gemeinderat, diesen zu beschließen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2006 sowie Empfehlung an den Gemeinderat, diesen zu beschließen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Betriebsausschusses Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (Wahlperiode 2004/2009) am 14.11.2007: 3. Jahresabschluss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2006 3.2 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2006 sowie Empfehlung an den Gemeinderat, diesen zu beschließen Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass die Abwertung des Gebäudes Lagesche Straße in Folge des erstellten Gutachtens noch im Jahresabschluss 2006 berücksichtigt werden muss. Das Objekt steht mit einem Wert von 265.727,00 € im Anlagevermögen, während im Gutachten einen Wert von 124.000 € ermittelt wurde. Daher muss eine Abwertung um 141.727,00 € erfolgen. Somit beträgt der Jahresüberschuss nicht mehr 360.012,47 € sondern nur noch 218.285,47 €. Beschluss: a) Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2006 und die Beratung in der Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung dem Rat folgende Beschlussfassung: 1. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2006 unter der Berücksichtigung der Abwertung der Immobilie Lagesche Straße 11 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe festgestellt. 2. Der Bilanzgewinn in Höhe von 218.285,47 EUR ist gemeinsam mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 341.373,10 EUR also insgesamt 559.658,57 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Beratungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EiGVO) erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. Beratungsergebnis: - einstimmig -