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Beschlußtext (Errichtung einer Bodendeponie in Lage-Pottenhausen hier: Vorstellung des Projektes und Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,2 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Errichtung einer Bodendeponie in Lage-Pottenhausen
hier: Vorstellung des Projektes und Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlußtext (Errichtung einer Bodendeponie in Lage-Pottenhausen
hier: Vorstellung des Projektes und Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 21. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2004/2009) am 20.09.2007: 1. Errichtung einer Bodendeponie in Lage-Pottenhausen hier: Vorstellung des Projektes und Stellungnahme der Gemeinde Leopoldshöhe AV Gräfe geht kurz auf die Drucksache 124/2007 ein und begrüßt hierzu die Herren Kortemeier, Planungsbüro Kortemeier & Brokmann, Herford, Herrn Diekmann und Herrn Gehler, Kreis Lippe – Wasser-u. Abfallwirtschaft, Bodenschutz –, die zu diesem TOP Stellung nehmen werden und bittet nunmehr Herrn Kortemeier mit dem angekündigten Vortrag zu beginnen. Herr Kortemeier erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation, die einzelne Vorgehensweise zur Errichtung der Deponie. Er macht darauf aufmerksam, dass bei dem Scoping-Termin festgestellt wurde, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die Deponie wird in Form eines Hügels angelegt und wird somit der Natur angeglichen. Die Schutzgüter Mensch und Natur werden nicht gefährdet. Herr Diekmann vom Kreis Lippe teilt mit, dass noch nicht alle Stellungnahmen der öffentlichen Träger vorliegen. Erst nach deren Eingang wird eine Entscheidung getroffen. Er weist jedoch darauf hin, dass die beantragte Genehmigung auch Auflagen beinhalten könnte. Desweiteren gibt Herr Gehler vom Kreis Lippe bekannt, dass aus Sicht der Landschaftsbehörde keine Bedenken bestehen. In eigener Überprüfung wurde festgestellt, dass die Deponie auf das naheliegende Naturschutzgebiet keine negativen Auswirkungen hat. Ein Großteil des Ausschusses befürchtet, dass auch Boden angeliefert werden könnte, der nicht der Deponieklasse „0“ entspricht und erkundigt sich, wie dieses kontrolliert wird. Sowohl Herr Diekmann als auch Herr Kortemeier erklären hierzu, dass der Betreiber der Deponie ein sogenanntes Tagebuch zu führen hat, in dem jede Anlieferung mit Datum und Herkunft eingetragen wird. Somit könne kein LKW unkontrolliert auf das Gelände fahren. Der angelieferte Boden wird aus einem Umkreis von ca. 25 km geliefert und muss sich auf die Bodenklasse beziehen. Herr Diekmann erklärt hierzu, dass auch Kontrollen vom Kreis erfolgen, indem unangemeldet Stichproben vom Grundwasser entnommen werden. Auf Fragen des Ausschusses bezüglich der Lärmbelästigung, dem zunehmenden Verkehr, Straßenverhältnisse etc., teilt Herr Kortemeier mit, dass all diese Punkte vor dem Genehmigungsverfahren geprüft wurden. Seitens der Ausschussmitglieder werden sodann noch folgende Punkte für die Stellungnahmen beraten: - keine rechtzeitige Beteiligung der Gemeinde Leopoldshöhe durch den Kreis Lippe, - Beeinträchtigung des Siedlungsgebietes Heipke durch Staubemissionen von der Bodendeponie, - Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes „Heipker See“ - Beeinträchtigung des Siedlungsgebietes Heipke durch zusätzlichen Verkehr Im Folgenden stellt AV Gräfe fest, dass keine weiteren Fragen zu diesem TOP gestellt werden und unterbricht die Sitzung für Fragen der anwesenden Bürger von 19.47 Uhr bis 19.52 Uhr. Beschluss: Auf Vorschlag von BM Schemmel wird dieser TOP in den Fraktionen nochmals beraten. Deren Stellungnahmen sollen dann im Haupt- und Finanzausschuss am 25. Oktober 2007 verabschiedet werden. Beratungsergebnis: - einstimmig -