Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 21. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009)
am 13.12.2007:
6.1
Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der
Gemeinde Leopoldshöhe
RM Werner schlägt vor, die Beschlussfassung zu diesem TOP auf einen Zeitpunkt nach der für den
24.01.2008 festgesetzten NKF-Informationsveranstaltung zu verschieben. Aufgrund der Gewichtigkeit
und der Tragweite der zu treffenden Entscheidung plane die CDU-Fraktion zusätzlich noch Rat von
außerhalb einzuholen.
RM Dr. Bruck fragt nach, welche konkreten Konsequenzen sich aus einer Festlegung der
Nutzungsdauer auf 80, 60 oder 40 Jahre für den kommunalen Haushalt ergeben.
Kämmerer Lange stellt zunächst einmal fest, dass die Bewertungen durch den Kreis Lippe erfolgt
seien und diese Vorgehensweise im Einvernehmen mit der Politik stehe. Er bestätigt, dass die
Abschreibungsdauer in vielen Fällen zwar an der oberen Grenze, oft aber auch in der Mitte liege.
Entschieden weist er jedoch zurück, dass eine lange Nutzungsdauer deshalb festgelegt worden sei
um den gemeindlichen Haushalt leichter ausgleichen zu können. Zudem sei eine NKF-gerechte
Bewertung durch die Wirtschaftsprüfer bestätigt worden. Weiter macht er darauf aufmerksam, dass
schon aus steuerrechtlichen Gründen die Maßstäbe und Grundsätze einer gewerblichen Bewertung
hier nicht eins zu eins übertragen werden können. Er führt aus, dass das NKF eine Liquiditätsprüfung
fordere, die es in der privatwirtschaftlichen Buchführung nicht gebe und alle haushaltsrechtlichen
Gesichtspunkte berücksichtigt worden seien.
Abschließend ergänzt er, dass die Wirtschaftsprüfer im Rahmen der NKF-Informationsveranstaltung
am 24.01.2008 auf die Bilanzen eingehen werden, wobei deutlich werden wird, dass es hier keine
großen Ermessensspielräume gebe.
In Bezug auf die Ausführungen von RM Werner führt Kämmerer Lange aus, dass ein Beschluss in
dieser Angelegenheit in diesem Jahr von großer Bedeutung sei, da er sonst die für den 21.02.2008
geplante Einbringung des Haushalts 2008 nicht einhalten könne. Voraussetzung hierfür sei, dass die
Abschreibungsgrundsätze bekannt sind.
In diesem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass eine Änderung der Abschreibungssätze nicht
wünschenswert, jedoch –nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde- möglich sei. Ebenso könne
innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren von der vorläufigen Eröffnungsbilanz abgewichen werden.
Vor diesem Hintergrund bittet Kämmerer Lange die Mitglieder des Rates um einen Beschluss zu
diesem TOP in dieser Sitzung.
RM Frau Bucerius erwidert, dass sie eine Abschreibungsdauer von 80 Jahren für Gebäude für
unrealistisch halte und sie es als sehr schwierig ansehe, sich auf einen Zeitraum zwischen 40 und 80
Jahren festzulegen.
RM Frau Brune betritt den Sitzungssaal.
Nach Ansicht von RM Frau Asemissen sollte ein realistisches Bild für die Gemeinde erzielt werden.
Zwar gebe der gesetzliche Rahmen eine Abschreibungsdauer von 80 Jahren her, dies erscheine ihr
jedoch als zu lang. Ihrer Meinung nach habe der Kreis kein Interesse an einer schlechten
Eröffnungsbilanz einer Kommune und sie warnt davor, die Finanzlage positiver darzustellen als sie es
sei.
RM Puchert-Blöbaum legt dar, dass man zwar Zwängen unterliege, jedoch punktuelle Änderungen
der Bilanz möglich seien. Zudem seien die überwiegenden Werte unstrittig und er plädiert dafür, nicht
den Sachverstand der Fachleute in Frage zu stellen und die Liste zu akzeptieren. Seiner Meinung
nach sollte dem Kämmerer die notwendige Basis geliefert werden, insbesondere da –wie er zuvor
erwähnte- die Möglichkeit bestehe, Änderungen vorzunehmen.
RM Fiedler erklärt, dass es für ihn außer Frage stehe, dass die vorgelegten Zahlen entsprechend der
rechtlichen Vorschriften ermittelt worden seien. Im Weiteren gibt er zu bedenken, dass diese zwar den
Start in den NKF-Haushalt erleichtern werden, die CDU-Fraktion aber für eine Rechnung mit realen
Werten sei und Belastungen in Form von Abschreibungen keinesfalls auf kommende Jahre
verschoben werden sollten. Zudem lasse er den vom Kämmerer dargelegten Termindruck in dieser
Angelegenheit nicht als Argument gelten, da eine Umstellung auf das neue Haushaltsrecht ebenso
erst zum 01.01.2009 möglich gewesen wäre.
Hierauf entgegnet Kämmerer Lange, dass nicht der Termindruck vordergründig sei und er nicht
nachvollziehen könne, warum man unterstelle, dass die Zahlen nicht real seien. Er frage sich, warum
man -im Einvernehmen mit der Politik- den Auftrag für die Bewertung an den Kreis Lippe vergeben
habe, wenn die von dort ermittelten Zahlen jetzt angezweifelt werden. Nochmals erinnert er daran,
dass zwar vom Urteil des Kreises abgewichen werden könne, jede Änderung aber zwingend
dokumentiert werden müsse.
Die von RM Frau Asemissen gemachte Äußerung, dass der Kreis „seine“ Gemeinden schönrechnen
wolle, weist Kämmerer Lange weit von sich; dies auch besonders im Interesse der Gutachter. Er
betont in diesem Zusammenhang, dass auch in anderen Bereichen auf deren Zahlen vertraut werde.
Er beendet seine Ausführungen mit der nochmaligen Bitte, im Rahmen dieses doch sehr komplexen
Themas auf den Sachverstand der Wirtschaftsprüfer zu vertrauen, die Spielregeln des Systems
einzuhalten und vor dem Hintergrund der für Februar 2008 geplanten Einbringung des Haushaltes in
der heutigen Sitzung einen Beschluss zu fassen.
Auf Nachfrage von RM Dr. Bruck, ob Änderungen der Eröffnungsbilanz durch einfachen Beschluss
des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates möglich seien, zeichnet Kämmerer Lange
folgende Vorgehensweise auf:
Der Bürgermeister unterzeichne die vorläufige Eröffnungsbilanz. Ende 2008 erfolge die 1. NKFPrüfung, die dann durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgeprüft und vom Rat beschlossen
werde. Hinsichtlich näherer Einzelheiten verweist er auf die NKF-Informationsveranstaltung am
24.01.2008.
RM Nagel informiert darüber, dass der Kreis Lippe bereits vor 2 Jahren auf das neue Haushaltsrecht
umgestellt habe und es sich dabei um einen Prozess mit Variablen, die bestimmt werden müssen,
handele. Nach seiner Erfahrung stelle sich die Situation nach einem Jahr klarer dar und er stimmt den
Ausführungen des Kämmerers zu, dass ein 4-wöchiger Stillstand in dieser Angelegenheit nicht
befürwortet werden könne. Im Hinblick auf die nachträgliche Änderungsmöglichkeit sollte jetzt ein
Votum abgegeben werden.
RM Werner betont, dass er die vom Kreis Lippe ermittelten Werte keinesfalls anzweifle. Jedoch hätte
er sich gewünscht, dass das Zahlenwerk zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt worden wäre und
plädiert abschließend bei den Abschreibungsdauern für eine mittlere Laufzeit.
Ergänzend zu den Worten von RM Werner führt RM Gräfe aus, dass der Rat hier eine sehr große
Verantwortung trage und nennt nachfolgend einige Beispiele, bei denen keine Angabe des Kreises
vorliege und in diesen Fällen stets die längste Abschreibungsdauer von 80 Jahren gewählt worden
sei, so z.B. bei Sportanlagen und Betonbrücken.
Als weitere Vorgehensweise schlägt RM Hachmeister vor, heute dem vorgelegten
Beschlussvorschlag zu folgen und bereits Mitte des nächsten Jahres die bis dahin gewonnenen
Erkenntnisse zu beraten. So könne ein erneuter Zeitdruck zum Ende des nächsten Jahres vermieden
werden.
Hierauf entgegnet Kämmerer Lange, dass die endgültige Bilanz innerhalb eines Zeitraums von 4
Jahren stehen müsse. Eine Änderung von Abschreibungsdauern könne jedoch nur im Zuge der
Haushaltsberatungen erfolgen, nicht im Laufe eines Jahres.
Gerichtet an RM Werner ergänzt er, dass sämtliche Dinge dokumentiert und begründet werden
müssen, so dass nicht generell eine mittlere Nutzungsdauer festgesetzt werden könne; diesbezüglich
verweist er nochmals auf die Wirtschaftsprüfer.
Weiter erläutert er, dass hinsichtlich von Änderungen gegenüber der Aufsichtsbehörde lediglich eine
Vorlagepflicht bestehe, keinesfalls eine Genehmigungspflicht.
Unter dem Aspekt, dass die unterschiedlichen Positionen erläutert worden seien, plädiert BM
Schemmel dafür, nun zur Abstimmung in dieser Angelegenheit zu kommen. Er gibt nochmals zu
bedenken, dass es sich hierbei um eine vorläufige Bilanz handele und der Haushalt 2008 nur
termingerecht eingebracht werden könne, wenn zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung getroffen
werde.
Auf die Frage von RM Frau Asemissen, um welchen Betrag sich die Abschreibungssumme der Bilanz
bei Festsetzung auf eine mittlere Nutzungsdauer insgesamt erhöhen würde, stellt Kämmerer Lange
klar, dass sich die Abschreibungen nicht in der Bilanz, sondern im Ergebnisplan wiederfinden, er eine
Summe aber nicht nennen könne. Er gehe allerdings davon aus, dass die gegenwärtigen
Abschreibungssummen insgesamt unter den Zahlen für Tilgungen liegen, die derzeit nach dem
kameralen System im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden müssen.
Da nach Ansicht von RM Puchert-Blöbaum die Argumente ausgetauscht seien, stellt er den Antrag,
die Diskussion an dieser Stelle zu beenden.
Auf Antrag von RM Fiedler wird die Sitzung in der Zeit von 19.40 bis 19.47 unterbrochen.
Anschließend gibt RM Fiedler bekannt, dass sich seine Fraktion äußerst schwer tue, die
Eröffnungsbilanz auf Basis der vorgelegten Nutzungsdauern erstellen zu lassen und sie sich
gewünscht hätte, früher über die Zahlen informiert worden zu sein. Aus terminlichen Gründen werden
die CDU-Fraktionsmitglieder jedoch im Grundsatz für die vorgelegten Zahlen stimmen, die
angesprochenen Punkte aber sicherlich auch bei weiteren Beratungen im Auge behalten.
Sodann wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
Der Rat beschließt die NKF-Rahmentabelle über die Gesamtnutzungsdauer der kommunalen
Vermögensgegenstände der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache
179/2007).
Beratungsergebnis:
- 19 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 7 Enthaltung(en) -