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Beschlußtext (Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlußtext (Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlußtext (Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 21. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 13.12.2007: 6.1 Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände in der Gemeinde Leopoldshöhe RM Werner schlägt vor, die Beschlussfassung zu diesem TOP auf einen Zeitpunkt nach der für den 24.01.2008 festgesetzten NKF-Informationsveranstaltung zu verschieben. Aufgrund der Gewichtigkeit und der Tragweite der zu treffenden Entscheidung plane die CDU-Fraktion zusätzlich noch Rat von außerhalb einzuholen. RM Dr. Bruck fragt nach, welche konkreten Konsequenzen sich aus einer Festlegung der Nutzungsdauer auf 80, 60 oder 40 Jahre für den kommunalen Haushalt ergeben. Kämmerer Lange stellt zunächst einmal fest, dass die Bewertungen durch den Kreis Lippe erfolgt seien und diese Vorgehensweise im Einvernehmen mit der Politik stehe. Er bestätigt, dass die Abschreibungsdauer in vielen Fällen zwar an der oberen Grenze, oft aber auch in der Mitte liege. Entschieden weist er jedoch zurück, dass eine lange Nutzungsdauer deshalb festgelegt worden sei um den gemeindlichen Haushalt leichter ausgleichen zu können. Zudem sei eine NKF-gerechte Bewertung durch die Wirtschaftsprüfer bestätigt worden. Weiter macht er darauf aufmerksam, dass schon aus steuerrechtlichen Gründen die Maßstäbe und Grundsätze einer gewerblichen Bewertung hier nicht eins zu eins übertragen werden können. Er führt aus, dass das NKF eine Liquiditätsprüfung fordere, die es in der privatwirtschaftlichen Buchführung nicht gebe und alle haushaltsrechtlichen Gesichtspunkte berücksichtigt worden seien. Abschließend ergänzt er, dass die Wirtschaftsprüfer im Rahmen der NKF-Informationsveranstaltung am 24.01.2008 auf die Bilanzen eingehen werden, wobei deutlich werden wird, dass es hier keine großen Ermessensspielräume gebe. In Bezug auf die Ausführungen von RM Werner führt Kämmerer Lange aus, dass ein Beschluss in dieser Angelegenheit in diesem Jahr von großer Bedeutung sei, da er sonst die für den 21.02.2008 geplante Einbringung des Haushalts 2008 nicht einhalten könne. Voraussetzung hierfür sei, dass die Abschreibungsgrundsätze bekannt sind. In diesem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass eine Änderung der Abschreibungssätze nicht wünschenswert, jedoch –nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde- möglich sei. Ebenso könne innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren von der vorläufigen Eröffnungsbilanz abgewichen werden. Vor diesem Hintergrund bittet Kämmerer Lange die Mitglieder des Rates um einen Beschluss zu diesem TOP in dieser Sitzung. RM Frau Bucerius erwidert, dass sie eine Abschreibungsdauer von 80 Jahren für Gebäude für unrealistisch halte und sie es als sehr schwierig ansehe, sich auf einen Zeitraum zwischen 40 und 80 Jahren festzulegen. RM Frau Brune betritt den Sitzungssaal. Nach Ansicht von RM Frau Asemissen sollte ein realistisches Bild für die Gemeinde erzielt werden. Zwar gebe der gesetzliche Rahmen eine Abschreibungsdauer von 80 Jahren her, dies erscheine ihr jedoch als zu lang. Ihrer Meinung nach habe der Kreis kein Interesse an einer schlechten Eröffnungsbilanz einer Kommune und sie warnt davor, die Finanzlage positiver darzustellen als sie es sei. RM Puchert-Blöbaum legt dar, dass man zwar Zwängen unterliege, jedoch punktuelle Änderungen der Bilanz möglich seien. Zudem seien die überwiegenden Werte unstrittig und er plädiert dafür, nicht den Sachverstand der Fachleute in Frage zu stellen und die Liste zu akzeptieren. Seiner Meinung nach sollte dem Kämmerer die notwendige Basis geliefert werden, insbesondere da –wie er zuvor erwähnte- die Möglichkeit bestehe, Änderungen vorzunehmen. RM Fiedler erklärt, dass es für ihn außer Frage stehe, dass die vorgelegten Zahlen entsprechend der rechtlichen Vorschriften ermittelt worden seien. Im Weiteren gibt er zu bedenken, dass diese zwar den Start in den NKF-Haushalt erleichtern werden, die CDU-Fraktion aber für eine Rechnung mit realen Werten sei und Belastungen in Form von Abschreibungen keinesfalls auf kommende Jahre verschoben werden sollten. Zudem lasse er den vom Kämmerer dargelegten Termindruck in dieser Angelegenheit nicht als Argument gelten, da eine Umstellung auf das neue Haushaltsrecht ebenso erst zum 01.01.2009 möglich gewesen wäre. Hierauf entgegnet Kämmerer Lange, dass nicht der Termindruck vordergründig sei und er nicht nachvollziehen könne, warum man unterstelle, dass die Zahlen nicht real seien. Er frage sich, warum man -im Einvernehmen mit der Politik- den Auftrag für die Bewertung an den Kreis Lippe vergeben habe, wenn die von dort ermittelten Zahlen jetzt angezweifelt werden. Nochmals erinnert er daran, dass zwar vom Urteil des Kreises abgewichen werden könne, jede Änderung aber zwingend dokumentiert werden müsse. Die von RM Frau Asemissen gemachte Äußerung, dass der Kreis „seine“ Gemeinden schönrechnen wolle, weist Kämmerer Lange weit von sich; dies auch besonders im Interesse der Gutachter. Er betont in diesem Zusammenhang, dass auch in anderen Bereichen auf deren Zahlen vertraut werde. Er beendet seine Ausführungen mit der nochmaligen Bitte, im Rahmen dieses doch sehr komplexen Themas auf den Sachverstand der Wirtschaftsprüfer zu vertrauen, die Spielregeln des Systems einzuhalten und vor dem Hintergrund der für Februar 2008 geplanten Einbringung des Haushaltes in der heutigen Sitzung einen Beschluss zu fassen. Auf Nachfrage von RM Dr. Bruck, ob Änderungen der Eröffnungsbilanz durch einfachen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates möglich seien, zeichnet Kämmerer Lange folgende Vorgehensweise auf: Der Bürgermeister unterzeichne die vorläufige Eröffnungsbilanz. Ende 2008 erfolge die 1. NKFPrüfung, die dann durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgeprüft und vom Rat beschlossen werde. Hinsichtlich näherer Einzelheiten verweist er auf die NKF-Informationsveranstaltung am 24.01.2008. RM Nagel informiert darüber, dass der Kreis Lippe bereits vor 2 Jahren auf das neue Haushaltsrecht umgestellt habe und es sich dabei um einen Prozess mit Variablen, die bestimmt werden müssen, handele. Nach seiner Erfahrung stelle sich die Situation nach einem Jahr klarer dar und er stimmt den Ausführungen des Kämmerers zu, dass ein 4-wöchiger Stillstand in dieser Angelegenheit nicht befürwortet werden könne. Im Hinblick auf die nachträgliche Änderungsmöglichkeit sollte jetzt ein Votum abgegeben werden. RM Werner betont, dass er die vom Kreis Lippe ermittelten Werte keinesfalls anzweifle. Jedoch hätte er sich gewünscht, dass das Zahlenwerk zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt worden wäre und plädiert abschließend bei den Abschreibungsdauern für eine mittlere Laufzeit. Ergänzend zu den Worten von RM Werner führt RM Gräfe aus, dass der Rat hier eine sehr große Verantwortung trage und nennt nachfolgend einige Beispiele, bei denen keine Angabe des Kreises vorliege und in diesen Fällen stets die längste Abschreibungsdauer von 80 Jahren gewählt worden sei, so z.B. bei Sportanlagen und Betonbrücken. Als weitere Vorgehensweise schlägt RM Hachmeister vor, heute dem vorgelegten Beschlussvorschlag zu folgen und bereits Mitte des nächsten Jahres die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse zu beraten. So könne ein erneuter Zeitdruck zum Ende des nächsten Jahres vermieden werden. Hierauf entgegnet Kämmerer Lange, dass die endgültige Bilanz innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren stehen müsse. Eine Änderung von Abschreibungsdauern könne jedoch nur im Zuge der Haushaltsberatungen erfolgen, nicht im Laufe eines Jahres. Gerichtet an RM Werner ergänzt er, dass sämtliche Dinge dokumentiert und begründet werden müssen, so dass nicht generell eine mittlere Nutzungsdauer festgesetzt werden könne; diesbezüglich verweist er nochmals auf die Wirtschaftsprüfer. Weiter erläutert er, dass hinsichtlich von Änderungen gegenüber der Aufsichtsbehörde lediglich eine Vorlagepflicht bestehe, keinesfalls eine Genehmigungspflicht. Unter dem Aspekt, dass die unterschiedlichen Positionen erläutert worden seien, plädiert BM Schemmel dafür, nun zur Abstimmung in dieser Angelegenheit zu kommen. Er gibt nochmals zu bedenken, dass es sich hierbei um eine vorläufige Bilanz handele und der Haushalt 2008 nur termingerecht eingebracht werden könne, wenn zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung getroffen werde. Auf die Frage von RM Frau Asemissen, um welchen Betrag sich die Abschreibungssumme der Bilanz bei Festsetzung auf eine mittlere Nutzungsdauer insgesamt erhöhen würde, stellt Kämmerer Lange klar, dass sich die Abschreibungen nicht in der Bilanz, sondern im Ergebnisplan wiederfinden, er eine Summe aber nicht nennen könne. Er gehe allerdings davon aus, dass die gegenwärtigen Abschreibungssummen insgesamt unter den Zahlen für Tilgungen liegen, die derzeit nach dem kameralen System im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden müssen. Da nach Ansicht von RM Puchert-Blöbaum die Argumente ausgetauscht seien, stellt er den Antrag, die Diskussion an dieser Stelle zu beenden. Auf Antrag von RM Fiedler wird die Sitzung in der Zeit von 19.40 bis 19.47 unterbrochen. Anschließend gibt RM Fiedler bekannt, dass sich seine Fraktion äußerst schwer tue, die Eröffnungsbilanz auf Basis der vorgelegten Nutzungsdauern erstellen zu lassen und sie sich gewünscht hätte, früher über die Zahlen informiert worden zu sein. Aus terminlichen Gründen werden die CDU-Fraktionsmitglieder jedoch im Grundsatz für die vorgelegten Zahlen stimmen, die angesprochenen Punkte aber sicherlich auch bei weiteren Beratungen im Auge behalten. Sodann wird wie folgt abgestimmt: Beschluss: Der Rat beschließt die NKF-Rahmentabelle über die Gesamtnutzungsdauer der kommunalen Vermögensgegenstände der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 179/2007). Beratungsergebnis: - 19 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 7 Enthaltung(en) -