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Beschlußtext (Befreiung von den Festsetzungen der Baumschutzsatzung hier: Antrag der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,2 kB
Datum
22.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Befreiung von den Festsetzungen der Baumschutzsatzung
hier: Antrag der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft (Wahlperiode 2004/2009) am 22.11.2007: 8. Befreiung von den Festsetzungen der Baumschutzsatzung hier: Antrag der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Leopoldshöhe TA Oortman gibt bekannt, dass die Verwaltung ein Gutachten über den Zustand der betroffenen Bäume erstellen lassen hat. Dieses Gutachten sagt aus, dass die Bäume nicht krank sind. Der Gutachter empfiehlt jedoch, die Bäume zu stutzen. Weiterhin teilt er mit, dass die Wurzeln der Bäume so groß wie die Baumkronen seien und somit dem Mauerwerk der Kirche schaden könnten. AM Kantim merkt an, dass die Voraussetzungen der Baumschutzsatzung für eine Fällung nicht erfüllt sind. Die Frage von AM tom Suden, ob ein öffentliches Interesse bestehe, wird von TA Oortman verneint. Es wird festgestellt, dass zu diesem Top noch weiterer Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht. AV Gräfe verweist diesen Top auf die nächste Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr.