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Beschlußtext (Friedhofsgebühren)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,9 kB
Datum
22.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Friedhofsgebühren)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft (Wahlperiode 2004/2009) am 22.11.2007: 4. Friedhofsgebühren Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Goebel vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft eingeladen. Er stellt in dieser Sitzung die kürzlich aktualisierte Gebührenbedarfsberechnung vor, die die Vor- und Nachteile einer kameralen Berechnung der Gebühren sowie die betriebswirtschaftliche Berechnung von Friedhofsgebühren widerspiegelt. Bei der kameralen Berechnung werden die Gesamtkosten eines Jahres lediglich auf die Nutzungsberechtigten aufgeteilt, die in diesem Zeitraum ein neues Recht an einer Grabstelle erworben haben. In der betriebswirtschaftlichen Berechnung werden alle Nutzungsberechtigten der Berechnung zugrunde gelegt. Hierbei wird eine Pflegeintensitätsstufe berücksichtigt. Zukünftig werden voraussichtlich nur 1/3 der auslaufenden Gräber neu belegt. Demnach müssen mehr Kosten aufgefangen werden. Zur Finanzierung des zukünftigen Finanzbedarfs zur Friedhofsunterhaltung und zur weiteren Vorhaltung des Grundstücks für die weitere Dauer der Grabnutzungsrechte werden bei der betriebswirtschaftlichen Gebührenberechnung Rückstellungen gebildet. Bei einer Berechnung dieser Rückstellungen für eine Laufzeit von 40 Jahren ergibt sich ein Betrag i.H.v. ca. 1,9 Mio. € der im Rahmen der Bilanz ausgewiesen werden müsste. Diese Berechnungsmethode würde allerdings den positiven Effekt bewirken, dass die Grabnutzungsgebühren für 2008 entweder unverändert bleiben oder sogar leicht gesenkt werden können. Herr Goebel macht darauf aufmerksam, dass beide Methoden der Gebührenberechnung zugelassen sind, die Tendenz jedoch zur betriebswirtschaftlichen Berechnung geht. AV Gräfe fragt an, ob die Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz eingeplant sind. Dieses bejaht GVD Lange und erklärt, dass die vorgesehenen 1,9 Mio. € im Entwurf bereits berücksichtig sind. Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass weiterer Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht. (Die Kerntabellen zu der betriebswirtschaftlichen Gebührenbedarfsberechnung sind als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.)