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Beschlußtext (Verbrennen von pflanzlichen Abfällen hier: Erlass einer Allgemeinverfügung )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
22.11.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
hier: Erlass einer Allgemeinverfügung )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft (Wahlperiode 2004/2009) am 22.11.2007: 6. Verbrennen von pflanzlichen Abfällen hier: Erlass einer Allgemeinverfügung GOAR Taron teilt hierzu mit, dass für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen die Allgemeinverfügung des Kreises Lippe vom 29.10.2003 auf Grundlage des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetztes (KrW/AbfG) greift, diese jedoch zum 31.12.2007 ausläuft. Den örtlichen Ordnungsbehörden wird hierzu die Möglichkeit gegeben, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen. Die vorliegende Verfügung regelt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und entspricht im Wesentlichen der bisherigen Allgemeinverfügung des Kreises, jedoch soll das Verbrennen künftig auf bestimmte Monate beschränkt werden. Nach einer kurzen Diskussion im Ausschuss, in der folgende Punkte angesprochen wurden: - Ziff. II 1) Keine Zustimmung der Landwirtschaftskammer, Ziff. II 2) u. Ziff. IV 1) Keine genaue Uhrzeitangabe, sondern eine vereinfachte Formulierung „Einbruch der Dunkelheit“ wählen, und - Ziff. IV 3) Mindestabstand von 30 m auf 10 m verkürzen, schlägt GOAR Taron vor, diese Formulierungen und Änderungen vorzunehmen und dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. (Die geänderte Allgemeinverfügung ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.) Der Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft empfiehlt dem Gemeinderat, der im Entwurf beigefügten Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle zuzustimmen.