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Beschlußtext (Bahnübergang in Asemissen )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,3 kB
Datum
25.10.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 25.10.2007: 8. Bahnübergang in Asemissen Eingangs schlägt AM Burkamp eine Verlängerung der Tempo-30-Zone am Bahnübergang in Asemissen vor, um so die erforderlichen Voraussetzungen für eine effektive Geschwindigkeitsüberwachung zu schaffen. Die derzeitige Strecke sei zu kurz für Überwachungen. Durch eine Versetzung des Tempo-30-Schildes könne hier Abhilfe geschaffen werden, so AM Burkamp abschließend. AM Fiedler stellt darauf hin fest, dass es durchaus sinnvoll wäre, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung am Bahnübergang in Asemissen in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und schlägt deshalb vor, entsprechend auf den Kreis Lippe einzuwirken. AM Habicht zitiert sodann aus einem Pressetext und erklärt, dass seine Fraktion fordere, dass auch nach der Sanierung des Bahnübergangs vermehrt kontrolliert werden solle, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo-30 eingehalten wird, um so den Anwohnerinnen und Anwohnern weiteren unnötigen Lärm zu ersparen. AM Puchert-Blöbaum schlägt im Folgenden vor, die Geschwindigkeitskontrollen mit einem „Starenkasten“ zu ergänzen. Im Zuge der weiteren Diskussion erklärt BM Schemmel, dass nur an Unfallschwerpunkten „geblitzt“ werde. Weiterhin erinnert er daran, dass der Kreis dem Tempolimit seinerzeit nur zugestimmt habe, da der Übergang in einem sehr schlechten Zustand war bzw. ist. Obwohl ihm der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichen Störungen sehr wichtig sei, bitte er doch darum Maß zu halten. Im Übrigen gehe er nicht davon aus, dass eine Ausweitung der Tempo-30-Zone nach einer Sanierung noch Aussicht auf Erfolg habe. Er schlägt deshalb vor, so BM Schemmel abschließend, nun zunächst abzuwarten, ob und vor allem wie die Deutsche Bahn AG die Sanierung des Bahnübergangs vornehme. GOAR Taron bekräftigt sodann nochmals, dass die Tempo-30-Zone zum damaligen Zeitpunkt nur aufgrund der Schäden am Bahnübergang genehmigt worden sei, nach der Sanierung müsse hier neu beraten werden. AM Habicht stellt im Folgenden fest, dass er nicht davon ausgehe, dass die Störungen durch die Sanierung des Bahnübergangs völlig behoben werden können. Da die Deutsche Bahn AG mitgeteilt habe, dass nur bei gutem Wetter saniert werde, beantrage er nun, den Kreis Lippe zu bitten, eine Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung vorzunehmen, solange der Bahnübergang noch nicht saniert worden sei. AM Puchert-Blöbaum äußert abschließend, dass es hier schwerpunktmäßig um die Geräuschimmissionen gehe und diese auch der Grund für die Tempo-30-Zone und die notwendige Geschwindigkeitsüberwachung seien. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: 1. Der Kreis Lippe wird aufgefordert, in der Übergangszeit (bis zur Sanierung des Bahnübergangs) wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu kontrollieren, 2. die Verwaltung wird beauftragt, auf den Straßenbaulastträger hinzuwirken, damit der Bahnübergang bestmöglich saniert wird und so die Geräuschbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner danach so gering wie möglich gehalten werden kann. Beratungsergebnis: - einstimmig -