Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,3 kB
Datum
25.10.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 25.10.2007:
8.
Bahnübergang in Asemissen
Eingangs schlägt AM Burkamp eine Verlängerung der Tempo-30-Zone am Bahnübergang in
Asemissen
vor,
um
so
die
erforderlichen
Voraussetzungen
für
eine
effektive
Geschwindigkeitsüberwachung zu schaffen. Die derzeitige Strecke sei zu kurz für Überwachungen.
Durch eine Versetzung des Tempo-30-Schildes könne hier Abhilfe geschaffen werden, so AM Burkamp
abschließend.
AM Fiedler stellt darauf hin fest, dass es durchaus sinnvoll wäre, die Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung am Bahnübergang in Asemissen in regelmäßigen Abständen zu
kontrollieren und schlägt deshalb vor, entsprechend auf den Kreis Lippe einzuwirken.
AM Habicht zitiert sodann aus einem Pressetext und erklärt, dass seine Fraktion fordere, dass auch
nach der Sanierung des Bahnübergangs vermehrt kontrolliert werden solle, ob die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo-30 eingehalten wird, um so den Anwohnerinnen und
Anwohnern weiteren unnötigen Lärm zu ersparen.
AM Puchert-Blöbaum schlägt im Folgenden vor, die Geschwindigkeitskontrollen mit einem
„Starenkasten“ zu ergänzen.
Im Zuge der weiteren Diskussion erklärt BM Schemmel, dass nur an Unfallschwerpunkten „geblitzt“
werde. Weiterhin erinnert er daran, dass der Kreis dem Tempolimit seinerzeit nur zugestimmt habe, da
der Übergang in einem sehr schlechten Zustand war bzw. ist. Obwohl ihm der Schutz der
Anwohnerinnen und Anwohner vor nächtlichen Störungen sehr wichtig sei, bitte er doch darum Maß zu
halten. Im Übrigen gehe er nicht davon aus, dass eine Ausweitung der Tempo-30-Zone nach einer
Sanierung noch Aussicht auf Erfolg habe. Er schlägt deshalb vor, so BM Schemmel abschließend, nun
zunächst abzuwarten, ob und vor allem wie die Deutsche Bahn AG die Sanierung des Bahnübergangs
vornehme.
GOAR Taron bekräftigt sodann nochmals, dass die Tempo-30-Zone zum damaligen Zeitpunkt nur
aufgrund der Schäden am Bahnübergang genehmigt worden sei, nach der Sanierung müsse hier neu
beraten werden.
AM Habicht stellt im Folgenden fest, dass er nicht davon ausgehe, dass die Störungen durch die
Sanierung des Bahnübergangs völlig behoben werden können. Da die Deutsche Bahn AG mitgeteilt
habe, dass nur bei gutem Wetter saniert werde, beantrage er nun, den Kreis Lippe zu bitten, eine
Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung vorzunehmen, solange der Bahnübergang noch nicht
saniert worden sei.
AM Puchert-Blöbaum äußert abschließend, dass es hier schwerpunktmäßig um die
Geräuschimmissionen gehe und diese auch der Grund für die Tempo-30-Zone und die notwendige
Geschwindigkeitsüberwachung seien.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgenden Beschluss:
1. Der Kreis Lippe wird aufgefordert, in der Übergangszeit (bis zur Sanierung des Bahnübergangs)
wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu kontrollieren,
2. die Verwaltung wird beauftragt, auf den Straßenbaulastträger hinzuwirken, damit der
Bahnübergang
bestmöglich saniert wird und so die Geräuschbelästigung für die Anwohnerinnen
und Anwohner
danach so gering wie möglich gehalten werden kann.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -