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Beschlusstext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg zur Erschließung des Grundstückes „Lipper Berg 15“,- Teilbereich an der Willy-Brandt-Straße in Lipp - hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem.§ 2 (1) BauGB )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,2 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Beschlusstext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg zur Erschließung des Grundstückes „Lipper Berg 15“,- Teilbereich an der Willy-Brandt-Straße in Lipp -
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem.§ 2 (1) BauGB  )

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 21. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 09.09.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:21 Uhr TOP Betreff 13 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21/Bedburg zur Erschließung des Grundstückes „Lipper Berg 15“,- Teilbereich an der WillyBrandt-Straße in Lipp hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem.§ 2 (1) BauGB Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 des BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), in Anwendung des vereinfachten Verfahrens ohne Umweltprüfung zu fassen. Ferner beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung durch Vertrag sicherzustellen, dass sämtliche anfallenden Verfahrenskosten durch den Antragsteller zu übernehmen sind. Zusätzlich werden im Rahmen eines Kostenübernahmevertrages gem. § 11 BauGB die kalkulatorischen/angefallenen anteilmäßigen Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlagen ebenfalls auf den Antragsteller übertragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)