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Beschlußtext (Festlegung der Aufnahmekapazitäten an den gemeindlichen Grundschulen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
13.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Festlegung der Aufnahmekapazitäten an den gemeindlichen Grundschulen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 18. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (Wahlperiode 2004/2009) am 13.06.2007: 3. Schulangelegenheiten 3.2 Festlegung der Aufnahmekapazitäten an den gemeindlichen Grundschulen Nach kurzer Erläuterung der Verwaltungsvorlage durch AV Frau Ostmann gibt AM Herr Meckelmann zu bedenken, dass es aufgrund der Auflösung der Schuleinzugsbezirke nicht nur zu Verschiebungen bei den Anmeldungen innerhalb von Leopoldshöhe kommen könnte, sondern dass es auch möglich sei, dass Schüler bzw. Schülerinnen aus benachbarten Kommunen an den Leopoldshöher Grundschulen angemeldet würden. AV Frau Ostmann erklärt, dass die Leopoldshöher Schulen für eine 4-Zügigkeit ausgebaut seien, bei einer Ausdehnung der Zügigkeit müsse zusätzlich investiert werden. AM Frau Risy merkt an, dass das Schulgesetz einen Wettbewerb unter den Schulen vorsähe. Aus ihrer Sicht sei es problematisch, die 4-Zügigkeit für einen längeren Zeitraum festzuschreiben. In diesem Zusammenhang schlägt AM Herr Meckelmann vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ergänzen, das die 4-Zügigkeit in der Regel festgeschrieben werde. BM Herr Schemmel weist auf den von Dr. Keil prognostizierten Rückgang der Schülerzahlen um 22% hin. Bei dieser Prognose sei jedoch die Ausweisung der neuen Baugebiete nicht berücksichtigt worden. Dennoch sei nicht zu erwarten, dass die Schulen an den Rand der Auslastung ihrer Kapazitäten kommen würden. Beschluss: Sodann empfiehlt der Ausschuss für Schule, Kutur und Sport dem Rat folgende Beschlussfassung: Da beide Schulen räumlich für eine 4-Zügigkeit ausgelegt sind und die Schüler- und Geburtenzahlen nicht erwarten lassen, dass diese Größen der Schulen über mehrere Jahre verfehlt werden, soll an der 4-Zügigkeit an beiden Grundschulen in der Regel festgehalten werden. In einem integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan, der aufgrund des Schulgesetzes NRW und dem erwarteten Kinderbildungsgesetz NRW in Kürze in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt erstellt werden wird, soll dieses so festgeschrieben werden. Beratungsergebnis: - 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -