Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
13.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 18. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (Wahlperiode 2004/2009)
am 13.06.2007:
3.
Schulangelegenheiten
3.2 Festlegung der Aufnahmekapazitäten an den gemeindlichen Grundschulen
Nach kurzer Erläuterung der Verwaltungsvorlage durch AV Frau Ostmann gibt AM Herr Meckelmann zu
bedenken, dass es aufgrund der Auflösung der Schuleinzugsbezirke nicht nur zu Verschiebungen bei
den Anmeldungen innerhalb von Leopoldshöhe kommen könnte, sondern dass es auch möglich sei,
dass Schüler bzw. Schülerinnen aus benachbarten Kommunen an den Leopoldshöher Grundschulen
angemeldet würden. AV Frau Ostmann erklärt, dass die Leopoldshöher Schulen für eine 4-Zügigkeit
ausgebaut seien, bei einer Ausdehnung der Zügigkeit müsse zusätzlich investiert werden. AM Frau
Risy merkt an, dass das Schulgesetz einen Wettbewerb unter den Schulen vorsähe. Aus ihrer Sicht sei
es problematisch, die 4-Zügigkeit für einen längeren Zeitraum festzuschreiben. In diesem
Zusammenhang schlägt AM Herr Meckelmann vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung
dahingehend zu ergänzen, das die 4-Zügigkeit in der Regel festgeschrieben werde.
BM Herr Schemmel weist auf den von Dr. Keil prognostizierten Rückgang der Schülerzahlen um 22%
hin. Bei dieser Prognose sei jedoch die Ausweisung der neuen Baugebiete nicht berücksichtigt worden.
Dennoch sei nicht zu erwarten, dass die Schulen an den Rand der Auslastung ihrer Kapazitäten
kommen würden.
Beschluss:
Sodann empfiehlt der Ausschuss für Schule, Kutur und Sport dem Rat folgende Beschlussfassung:
Da beide Schulen räumlich für eine 4-Zügigkeit ausgelegt sind und die Schüler- und Geburtenzahlen
nicht erwarten lassen, dass diese Größen der Schulen über mehrere Jahre verfehlt werden, soll an der
4-Zügigkeit an beiden Grundschulen in der Regel festgehalten werden.
In einem integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan, der aufgrund des Schulgesetzes NRW
und dem erwarteten Kinderbildungsgesetz NRW in Kürze in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt
erstellt werden wird, soll dieses so festgeschrieben werden.
Beratungsergebnis:
- 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -