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Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 02/02 "Milser Heide" hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2007)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 02/02 "Milser Heide"
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2007)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 29.03.2007: 8. Bebauungsplan Nr. 02/02 "Milser Heide" hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2007 AM Gräfe informiert die Ausschussmitglieder über den Antrag der CDU-Fraktion. Es gehe um die Durchführung des Städtebaulichen Vertrages mit dem Investor, der den REWE-Markt gebaut habe. In dem Vertrag sei verankert worden, dass in dem Bereich keine Geschäfte angesiedelt werden sollen, die bereits vorhandenen Läden in Asemissen Konkurrenz machen. Explizit seien dort auch Blumengeschäfte genannt. Nun sei in das Gebäude, in dem der Getränkemarkt untergebracht sei, auch ein Blumengeschäft eingezogen. Diese Genehmigung ist nach Ansicht der CDU-Fraktion nicht mit dem Städtebaulichen Vertrag vereinbar. FBL Oortman führt dazu aus, dass in dem Städtebaulichen Vertrag zwischen zwei Bereichen unterschieden werden müsse. Zum einen gebe es den Bereich der Satellitenläden. Dafür sei eine Positivliste erstellt worden, die tatsächlich die Ansiedlung eines Blumengeschäftes dort ausschließe. Bei dem betroffenen Blumenladen handele es sich nach Auffassung der Verwaltung allerdings nicht um den Bereich der Satellitenläden. Da das Blumengeschäft in das Gebäude des REWE-Getränkemarktes mit eingezogen sei, falle die Nutzung nicht unter die Positivliste, sondern wurde als Vorkassenzone – weil gleiches Gebäude – beurteilt. Dieser Einschätzung hat sich der Kreis Lippe im Rahmen der Baugenehmigung ebenfalls angeschlossen. AM Dr. Bruck weist darauf hin, dass der tatsächlich gebaute Rad-Gehweg seiner Ansicht nach nicht so gestaltet worden sei, wie es im Vertrag vereinbart wurde. Er stellt den Antrag, eine genaue Prüfung vorzunehmen und von dem Investor die Einhaltung seiner Pflichten zu verlangen. Beschluss: Diesem Antrag schließen sich die Ausschussmitglieder an. Beratungsergebnis: - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - In der anschließenden Diskussion geht es im wesentlichen um die Auslegung des Begriffes „Vorkassenzone“. Von Seiten der CDU-Fraktion werden Zweifel geäußert, dass die Ansiedlung des Geschäftes mit dem Inhalt des Vertrages vereinbar sei. Auf jeden Fall sei hier der Wille des Ausschusses bei Abschluss des Vertrages nicht beachtet worden. Beschluss: Um in dieser Angelegenheit Klarheit zu erlangen, wird beschlossen, z.B. die Kommunalaufsicht mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Vorschriften des Städtebaulichen Vertrages hier beachtet wurden. Beratungsergebnis: - 8 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -