Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 29.03.2007:
8.
Bebauungsplan Nr. 02/02 "Milser Heide"
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2007
AM Gräfe informiert die Ausschussmitglieder über den Antrag der CDU-Fraktion. Es gehe um die
Durchführung des Städtebaulichen Vertrages mit dem Investor, der den REWE-Markt gebaut habe. In
dem Vertrag sei verankert worden, dass in dem Bereich keine Geschäfte angesiedelt werden sollen, die
bereits vorhandenen Läden in Asemissen Konkurrenz machen. Explizit seien dort auch
Blumengeschäfte genannt. Nun sei in das Gebäude, in dem der Getränkemarkt untergebracht sei, auch
ein Blumengeschäft eingezogen. Diese Genehmigung ist nach Ansicht der CDU-Fraktion nicht mit dem
Städtebaulichen Vertrag vereinbar.
FBL Oortman führt dazu aus, dass in dem Städtebaulichen Vertrag zwischen zwei Bereichen
unterschieden werden müsse. Zum einen gebe es den Bereich der Satellitenläden. Dafür sei eine
Positivliste erstellt worden, die tatsächlich die Ansiedlung eines Blumengeschäftes dort ausschließe.
Bei dem betroffenen Blumenladen handele es sich nach Auffassung der Verwaltung allerdings nicht um
den Bereich der Satellitenläden. Da das Blumengeschäft in das Gebäude des REWE-Getränkemarktes
mit eingezogen sei, falle die Nutzung nicht unter die Positivliste, sondern wurde als Vorkassenzone –
weil gleiches Gebäude – beurteilt. Dieser Einschätzung hat sich der Kreis Lippe im Rahmen der
Baugenehmigung ebenfalls angeschlossen.
AM Dr. Bruck weist darauf hin, dass der tatsächlich gebaute Rad-Gehweg seiner Ansicht nach nicht so
gestaltet worden sei, wie es im Vertrag vereinbart wurde. Er stellt den Antrag, eine genaue Prüfung
vorzunehmen und von dem Investor die Einhaltung seiner Pflichten zu verlangen.
Beschluss:
Diesem Antrag schließen sich die Ausschussmitglieder an.
Beratungsergebnis:
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
In der anschließenden Diskussion geht es im wesentlichen um die Auslegung des Begriffes
„Vorkassenzone“. Von Seiten der CDU-Fraktion werden Zweifel geäußert, dass die Ansiedlung des
Geschäftes mit dem Inhalt des Vertrages vereinbar sei. Auf jeden Fall sei hier der Wille des
Ausschusses bei Abschluss des Vertrages nicht beachtet worden.
Beschluss:
Um in dieser Angelegenheit Klarheit zu erlangen, wird beschlossen, z.B. die Kommunalaufsicht mit der
Prüfung zu beauftragen, ob die Vorschriften des Städtebaulichen Vertrages hier beachtet wurden.
Beratungsergebnis:
- 8 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -