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Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen" hier: Beurteilung der Notwendigkeit einer Überarbeitung des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,9 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen"
hier:  Beurteilung der Notwendigkeit einer Überarbeitung des Bebauungsplanes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 29.03.2007: 7. Bebauungsplan Nr. 01/06 "Gewerbegebiet Asemissen" hier: Beurteilung der Notwendigkeit einer Überarbeitung des Bebauungsplanes TA Knipping führt bezüglich der Notwendigkeit des Änderungsverfahrens aus, dass die Gemeinde schon seit längerer Zeit gegenüber dem Kreis Lippe im Wort stehe, in den Plan die öffentlichen Verkehrsflächen einzuarbeiten. Bei Aufstellung des Planes seien ganz bewusst keine Verkehrsflächen ausgewiesen worden, um eine größtmögliche Flexibilität bei der Gestaltung der Grundstücke zu haben. Da die Straßen aber mittlerweile alle festgelegt seien, ergibt sich – auch für weitere Bauvorhaben – die Notwendigkeit, die Verkehrsflächen planerisch zu dokumentieren. Andernfalls ist eine Orientierung in den Planunterlagen fast nicht mehr möglich. Auf Anfrage von AM Dr. Bruck erklärt FBL Oortman, dass im Bereich der B 66 weitere Baumöglichkeiten geschaffen werden sollen. Da freigehaltene Bereiche für den Ausbau der B 66 nicht benötigt werden, steht einer gewerblichen Nutzung nichts mehr im Wege. Dabei handele es sich um den Bereich vor der Firma Opel-Freitag. In einem Gespräch mit Straßen NRW sei die Gemeinde darüber informiert worden, dass mit der Planfeststellung bezüglich der B 66 in der zweiten Jahreshälfte 2007 begonnen werden soll. Daher könne man die Bebauungsplanänderung zeitgleich angehen. Ein weiterer Änderungspunkt sei der Wunsch einer bereits dort ansässigen Firma nach Erweiterungsmöglichkeiten. Hier soll die Baufläche in den Bereich nicht hergestellter Ausgleichsflächen ausgedehnt werden. Beschluss: Nach kurzer Diskussion wird die Verwaltung beauftragt, ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ einzuleiten. Beratungsergebnis: - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -