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Beschlußtext (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (öffentlicher Golfplatz) hier:-Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächen-nutzungsplanes/ Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 3 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,1 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (öffentlicher Golfplatz)
hier:-Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächen-nutzungsplanes/ Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 3 (1) BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 29.03.2007: 4. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (öffentlicher Golfplatz) hier: - Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes/ Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 3 (1) BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Erweiterung des Geltungsbereiches gem. § 4 (1) BauGB AV Puchert-Blöbaum erläutert, dass es bei der Ausweisung der Flächen für den Golfplatz um den Bereich nördlich der K 20 gegangen sei. Nun habe der Investor den Antrag gestellt, auch südlich der K 20 Flächen dafür in Anspruch nehmen zu können, weil die Verfügbarkeit des bisher angestrebten Bereiches nicht gewährleistet sei. Langfristig sei es dann sogar eventuell möglich, eine 18 Bahn Golfanlage anzubieten. AM Gräfe stellt in Frage, ob die vorgesehenen Parkplätze ausreichen und erkundigt sich nach notwendigen Ausgleichsflächen. FBL Oortman schlägt vor, diese Punkte unter Beteiligung des Ausschusses im Rahmen der konkreten Baugenehmigung zu klären. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes handele es sich lediglich um eine Angebotsplanung, die erst im Baugenehmigungsverfahren zu konkretisieren sei. Auch die Problematik der Lärmemissionen kann erst dann abschließend geprüft werden. Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Geltungsbereich zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes um eine Teilfläche südlich der „Hövenstraße“ (K 20) in Richtung Osten / Süden bis zur „Dorfstraße“ in einer Größe von rd. 12,5 ha zu erweitern. Das Verfahren ist als 17. Änderung des Flächennutzungsplanes fortzuführen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, für die Erweiterung des Geltungsbereiches der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig zu beteiligen. Beratungsergebnis: - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -