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Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hier: - Aufstellungsbeschluss - Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,2 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss) Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 29.03.2007: 5. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/03 "Obere Brede" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hier: - Aufstellungsbeschluss - Auslegungsbeschluss Eingangs dieses TOPs verweist AM Pankoke auf einen Antrag der CDU-Fraktion, sich mit der beitragsrechtlichen Situation bezüglich der Straße „Obere Brede“ zu befassen. FBL Oortman stellt klar, dass dieser Antrag in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses der LIL gehört und dort auf die nächste Tagesordnung gesetzt wird. TA Knipping informiert den Ausschuss darüber, dass kurzfristig noch ein Antrag bezüglich einer Änderung der Dachform eingegangen sei. Eine Familie möchte ein Haus mit Walmdach bauen. Der Ausschuss müsse nun entscheiden, ob der Wunsch städtebaulich vertretbar sei. Für die CDU-Fraktion erklärt AM Gräfe, dass sie aufgrund der Dachvielfalt bei der Umgebungsbebauung darin kein Problem sehen. Beschluss: Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss, dem Antrag stattzugeben und im Rahmen des Änderungsverfahrens auch Walmdächer mit einer Dachneigung von 25° bis 45 ° zuzulassen. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - AM Baltschun erkundigt sich nach den vorgeschlagenen Formulierungen bezüglich der Einfriedigungen. So lasse der Bebauungsplan auch an der Nachbargrenze nur vollständig begrünte Einfriedigungen oder lebende Hecken zu. TA Knipping erklärt diese Festsetzung mit dem Versuch, dadurch nicht gewollte Tendenzen zu hohen Holzflechtzäunen als Abschottung zum Nachbarn zu verhindern. Es handele sich dabei um Vorgaben, die der Ausschuss zum Beispiel beim Bebauungsplan „Evenhauserholz“ im Kerkerdreh selbst gemacht habe. Nach kurzer Diskussion herrscht Einigkeit darüber, die Formulierung im Text zur Bebauungsplanänderung so zu lassen. Allerdings könne man sich zukünftig einmal grundsätzliche Gedanken bezüglich Einfriedigungen machen, wie es auch für den Bereich der Dachaufbauten in der Vergangenheit geschehen ist. Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage zur Beschlussvorlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 02/03 „Obere Brede“ im beschleunigten Verfahren (gem. § 13a BauGB) unter Berücksichtigung der Änderung in Bezug auf die Dachform (Walmdach: 25° bis 45 °) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange i.V.m. § 13 (2) BauGB. Beratungsergebnis: - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -