Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
30.01.2007
Erstellt
29.01.08, 02:54
Aktualisiert
29.01.08, 02:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 30.01.2007:
3.
Einführung eines NKF-Haushaltes in der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Informationen über die Auswirkungen der Rückführung von Teilen des
Eigenkapitals des Abwasserwerkes Leopoldshöhe (AWL) als Maßnahmen
a) zur Konsolidierung des allgemeinen Gemeindehaushaltes und
b) zur Erreichung zusätzlicher finanzieller Handlungsspielräume
Eingangs begrüßt BM Schemmel nochmals die Herren Doktorczyk und Bienen von der tbbo Treuhand
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und informiert über deren Tätigkeit. Dipl.-Kfm. Dieter
Doktorczyk ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt Martin Bienen ist als
Steuerberater tätig und beide begleiten die Gemeinde Leopoldshöhe beratend auf ihrem Weg in das
neue Haushaltsrecht.
Im Folgenden informiert der Referent Herr Doktorczyk die Mitglieder des Haupt- und
Finanzausschusses
umfassend
zum
Thema
„Sicherstellung
von
finanzwirtschaftlichen
Handlungsspielräumen nach der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements“. Im Laufe
seiner Ausführungen beantwortet er Fragen einzelner Ausschussmitglieder zu Bereichen wie der
Ausgleichsrücklage, Korrekturmöglichkeiten bei der Vermögensbewertung sowie Eigenbetriebe.
Bezüglich der Eigenbetriebe stellt Herr Doktorczyk fest, dass es auf Dauer sinnvoll sei, hier ein
Sondervermögen mit mehreren Betriebszweigen zu bilden.
In weiteren Verlauf seiner Ausführungen stellt Herr Doktorczyk die Auswirkungen einer möglichen
Rückführung von verzinslichen Eigenkapital-Bestandteilen des Abwasserwerkes Leopoldshöhe als
Maßnahme zur Verbesserung der finanzwirtschaftlichen Handlungsspielräume der Gemeinde
Leopoldshöhe sowie einer langfristigen Haushaltskonsolidierung dar.
Zunächst stellt er klar, dass die Rückführung von Eigenkapital aus Sondervermögen nur möglich ist,
wenn Eigenkapital vorhanden ist und wenn sichergestellt ist, dass sich die Entnahme des Eigenkapitals
nicht auf die Bürgerinnen und Bürger, d. h. auf die zu zahlenden Gebühren auswirke.
Im Folgenden informiert Kämmerer Lange über die Situation auf dem Kreditmarkt. Der Zinssatz betrage
derzeit über 4 % und die Tendenz sei steigend. Kämmerer Lange erläutert sodann eingehend die
Beweggründe, die dazu geführt haben, über eine Rückführung von verzinslichem Eigenkapital
nachzudenken.
Abschließend bedankt sich BM Schemmel bei Herrn Doktorczyk für seine Ausführungen und stellt fest,
dass noch nicht endgültig entschieden sei, ob die Gemeinde Leopoldshöhe ihr Haushaltssystem bereits
zum 01.01.2008 umstellen werde – und sich damit der Vorgabe des Kommunalen Rechenzentrums
Minden-Ravensberg/Lippe (KRZ) anschließe - oder ob sie die vom Gesetzgeber gewährte
Übergangsfrist bis zum 01.01.2009 in Anspruch nehmen wird, was allerdings aus EDV-technischen
Gründen vor dem Hintergrund von Kosteneinsparungen zu Problemen führen dürfte.
Auf Nachfrage von AM Fiedler erläutert Kämmerer Lange sodann, aus welchem Grund erst in diesem
Jahr über eine Rückführung von verzinslichen Eigenkapital-Bestandteilen des Abwasserwerkes
Leopoldshöhe diskutiert werde. Er habe diese Möglichkeit bereits im letzten Jahr angesprochen, nach
Rücksprache mit den Wirtschaftsprüfern sei man jedoch überein gekommen, zunächst noch den
Jahresabschluss für das Jahr 2005 abzuwarten. Dieser lag Mitte 2006 vor und man habe dann zeitnah
mit den Planungen begonnen, so Kämmerer Lange weiter. Fest stehe jedoch, dass die Erweiterung der
Felix-Fechenbach-Gesamtschule unter den derzeitigen haushaltsrechlichen Voraussetzungen mit den
Mitteln der Kameralistik nicht finanzierbar sei. Wenn die Erweiterung kurzfristig umgesetzt werden solle,
so müsse er für die Schulerweiterung und die Kapitalentnahme einen Nachtragshaushalt einbringen.
Dies bedeute allerdings, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ihren Hauhalt erst zum 01.01.2009 auf NKF
umstellen könne. Folge man jedoch dem Vorschlag des KRZ, so müsse bis spätestens zum
Spätsommer über das weitere Vorgehen entschieden werden, d.h. auf jeden Fall Ausgliederung des
Gebäudemanagements in ein Sondervermögen (um hieraus dann die erforderlichen Maßnahmen z.B.
in puncto Gesamtschulerweiterung bestreiten zu können) und ergänzend hierzu die Entnahme eines
verwertbaren Teils des Eigenkapitals des Abwasserwerkes, gem. tbbo rund 9 Mio. €.
Die Ausgliederung der gemeindeeigenen öffentlichen Immobilien in ein Sondervermögen hat
abschreibungstechnische Vorteile und wirkt sich insofern positiv aus auf die nach dem NKF-Gesetz
möglichen Instrumentarien des Haushaltsausgleiches. Die Eigenkapitalentnahme würde zu einer
weitgehenden Entschuldung des zentralen Gemeindehaushaltes und damit zu einer verbesserten
Liquidität führen. Das Abwasserwerk würde durch die erheblichen Einsparungen bei der
Eigenkapitalverzinsung keine finanziellen Nachteile „erleiden“, was sicherlich für die Bürgerinnen und
Bürger von Bedeutung ist (Gebühren). Ferner werden die vorgesehenen 9 Mio. € zu keiner Gefährdung
der vorzuhaltenden Eigenkapitalquote, die etwa bei 30 % liegen sollte, führen.
BM Schemmel bedankt sich sodann nochmals bei den Herren Doktorczyk und Bienen und
verabschiedet sie. Auf Vorschlag von BM Schemmel wird die Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses sodann von 20.11 Uhr bis 20.15 Uhr unterbrochen.
Anmerkung zum Protokoll: Die den Ausführungen des Herrn Doktorczyk zugrundeliegende
PowerPoint-Präsentation ist im Ratsinformationssystem als Anlage zu
diesem Tagesordnungspunkt abrufbar. Des Weiteren wurde die
PowerPoint-Präsentation per E-Mail an die Vorsitzenden der Fraktionen
und Gruppen im Rat verschickt.