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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 219, gelegen in Wahlen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 219, gelegen in Wahlen) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 219, gelegen in Wahlen)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 26/2006 20.03.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.6 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 219, gelegen in Wahlen Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung, wonach die Bedenken zum Bauvorhaben entsprechend den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes Aachen nur über eine Bauleitplanung ausgeräumt werden können, werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob der Antragsteller bereit ist, das Projekt über die Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes (Aufstellung eines Bebauungsplanes) zu realisieren. Dem Antragsteller ist aufzugeben, ggf. vorab die Stellungnahmen der betroffenen Nachbarn einzuholen. Sachdarstellung: Im Jahre 2002 hat der Antragsteller eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 219, gestellt. Zur Erläuterung des Vorhabens ist ein Auszug aus dem Lageplan der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt (Anlage 1). Vorlagen-Nr. 26/2006 Seite 2 Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen hat mit Bescheid vom 17.10.2002 die Bauvoranfrage abgelehnt. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass sich das Bauvorhaben zwar bauplanungsrechtlich im Innenbereich (§ 34 BauGB) befindet (s. Anlage 2), jedoch fügt sich das geplante Bauvorhaben nicht in die vorhandene Bebauung ein. Durch die Zulassung des Bauvorhabens würde eine klassische Hinterlandbebauung eingeleitet. Die Bauaufsichtsbehörde führt insbesondere an, dass die Hinterlandbebauung eine geordnete städtebauliche Entwicklung wegen der zu erwartenden Beeinträchtigungen der Nachbarschaft blockieren würde. Die Wohnruhe der vorhandenen Bebauung und die Benutzung der rückwärtigen Gartenflächen würde zudem beeinträchtigt. Die zuständige Kammer vor dem Verwaltungsgericht Aachen unterstützt die Rechtsauffassung des Kreises und weist darauf hin, dass wegen der hier vorhandenen Ruhezone der vorgelagerten Grundstücke und wegen der Vorbildwirkung durch die Errichtung des begehrten Vorhabens Bedenken gegen eine Baugenehmigung bestehen. Die Klage wurde aufgrund dessen vom Antragsteller zurückgenommen. Das Verwaltungsgericht weist zudem darauf hin, dass die vorgenannten Bedenken allenfalls nur über eine Bauleitplanung ausgeräumt werden können. Der Antragsteller hat nunmehr um erneute Beratung der Angelegenheit im Planungs-, Bauund Umweltausschuss gebeten. Das Schreiben vom 20.02.2006 ist als Anlage 3 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Nach Auffassung der Verwaltung ergibt sich aufgrund des vorgenannten Schreibens keine neue Sach- und Rechtslage, so dass eine Realisierung des Vorhabens nur über eine entsprechende Bauleitplanung verwirklicht werden kann.