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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle - Teilbereich - in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle - Teilbereich -  in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle - Teilbereich -  in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 17/2006 20.03.2006 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 3.1 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle - Teilbereich - in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gemäß § 36 (1) BauGB erklärt, wenn durch das noch zu erstellende Lärmgutachten nachgewiesen werden kann, dass die Auflagen des Staatlichen Umweltamtes erfüllt werden können. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 02.11.2005 - Punkt 3.1 der öffentlichen Sitzung -. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung über den Antrag, die bestehende Baustofflagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a, in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott, Arbeitsmaterial und Werkzeug umzunutzen, beraten und beschlossen, das Einvernehmen nur zu erklären, wenn das Bauvorhaben bezugnehmend auf die bestehende Nachbarbebauung aus immissionsschutzrechtlichen Gründen zulässig ist. Wegen der umliegenden Wohnbebauung wurden jedoch vom Ausschuss erhebliche Bedenken vorgetragen. Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen hat daraufhin das Staatliche Umweltamt Aachen aus Sicht des Immissionschutzes um Prüfung der Antragsunterlagen gebeten. Vorlagen-Nr. 17/2006 Seite 2 Die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass gegen die Erteilung der Baugenehmigung aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken erhoben werden, sofern die Anlage wie in den Unterlagen beschrieben, betrieben wird (2-3 Anlieferungen pro Tag) und die beigefügten Nebenstimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen werden. Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen wird jedoch auf Empfehlung des STUA Aachen den Antragsteller auffordern, dass die Erfüllung der Auflagen des STUA Aachen bezüglich der einzuhaltenen Immissonswerte durch ein Lärmgutachten nachgewiesen werden. Aufgrund der Stellungnahme des STUA Aachen bittet die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen die Gemeinde mit Verfügung vom 26. Januar 2006 nunmehr um Erteilung des uneingeschränkten Einvernehmens gem. § 36 (1) BauGB. Zur Erläuterung des Nutzungsänderungsantrages wird auf die beigefügten Unterlagen zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 02.11.2005 (Punkt 3.1 der ö.S.) verwiesen. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.