Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
17/2006
20.03.2006
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
3.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle - Teilbereich - in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15,
Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48 a
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gemäß § 36 (1) BauGB erklärt, wenn durch das noch zu erstellende
Lärmgutachten nachgewiesen werden kann, dass die Auflagen des Staatlichen Umweltamtes erfüllt werden können.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
02.11.2005 - Punkt 3.1 der öffentlichen Sitzung -.
Der Ausschuss hat in dieser Sitzung über den Antrag, die bestehende Baustofflagerhalle auf
dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48
a, in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott, Arbeitsmaterial und Werkzeug umzunutzen, beraten und beschlossen, das Einvernehmen nur zu erklären, wenn das Bauvorhaben
bezugnehmend auf die bestehende Nachbarbebauung aus immissionsschutzrechtlichen
Gründen zulässig ist.
Wegen der umliegenden Wohnbebauung wurden jedoch vom Ausschuss erhebliche Bedenken vorgetragen.
Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen hat daraufhin das Staatliche Umweltamt
Aachen aus Sicht des Immissionschutzes um Prüfung der Antragsunterlagen gebeten.
Vorlagen-Nr. 17/2006
Seite 2
Die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Aachen ist als Anlage der Einladung zu
dieser Sitzung beigefügt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass gegen die Erteilung der Baugenehmigung aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken erhoben werden, sofern die
Anlage wie in den Unterlagen beschrieben, betrieben wird (2-3 Anlieferungen pro Tag) und
die beigefügten Nebenstimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen werden.
Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen wird jedoch auf Empfehlung des STUA
Aachen den Antragsteller auffordern, dass die Erfüllung der Auflagen des STUA Aachen
bezüglich der einzuhaltenen Immissonswerte durch ein Lärmgutachten nachgewiesen werden.
Aufgrund der Stellungnahme des STUA Aachen bittet die Bauaufsichtsbehörde des Kreises
Euskirchen die Gemeinde mit Verfügung vom 26. Januar 2006 nunmehr um Erteilung des
uneingeschränkten Einvernehmens gem. § 36 (1) BauGB.
Zur Erläuterung des Nutzungsänderungsantrages wird auf die beigefügten Unterlagen zur
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 02.11.2005 (Punkt 3.1 der ö.S.)
verwiesen.
Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.