Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
10/2006
07.02.2006
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
5.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauvoranfrage für die Errichtung eines Funkmastes auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 11, Flurstück 162, gelegen in Krekel, Barbarastraße 5
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 (1)
BauGB nicht zu erklären, da das Bauvorhaben sich wegen seiner Höhe von 36 Metern in die
vorhandene prägende Umgebungsbebauung nicht einfügt. Es wird bei dieser Entscheidung
ferner berücksichtigt, dass die Umgebung durch die Denkmaleigenschaft der Kirche besonders schutzwürdig ist.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
13. Dezember 2005 - Punkt 2.2 der öffentlichen Sitzung -.
In dieser Sitzung wurde bereits über den Antrag, auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen,
Flur 11, Flurstück 162, gelegen in Krekel, Barbarastraße 5, einen Funkmast zu errichten,
beraten. Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Krekel gem. der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung
(Anlage 1).
Im übrigen wird auf die Sitzungsvorlage zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 13.12.2005 verwiesen.
Es wurde beschlossen, zunächst die Stellungnahme des Rhein. Amtes für Denkmalpflege
abzuwarten und dann erneut zu beraten.
Vorlagen-Nr. 10/2006
Seite 2
Die Stellungnahme des Rhein. Amtes für Denkmalpflege, Bonn, liegt der Verwaltung zwischenzeitlich vor. Diese ist als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Es werden einhellige Bedenken gegen die Errichtung des beantragten Funkmastes an der beabsichtigten Stelle erhoben, da das Bauvorhaben insbesondere in Konkurrenz zu dem das
Ortbild prägende Baudenkmal der Katholischen Kirche und der übrigen eifeldorftypischen
Bebauung von Pfarrhaus, Schulhaus und den umliegenden Wohnhäusern, steht.
Die antragstellende Firma wurde mit Schreiben vom 10.01.2006 von der Verwaltung über
die Bedenken des Rhein. Amtes für Denkmalbehörde in Bonn in Kenntnis gesetzt. Darüber
hinaus wurde um Mitteilung gebeten, welcher Suchkreis für einen Alternativstandort des
Funkmastes in Frage kommt. Sollte bis zur Sitzung eine Antwort vorliegen, kann ggf. über
einen entsprechenden Alternativstandort beraten werden.
Im übrigen hat der Kreis Euskirchen das Rhein. Amt für Denkmalpflege in Bonn um Konkretisierung der Stellungnahme gebeten, ob der Standort aus denkmalrechtlicher Sicht abgelehnt werden sollte, so dass die Erlaubnis nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes von der
Unteren Denkmalbehörde nicht erteilt wird.
Sollte in der Sitzung nicht über einen Alternativstandort beraten werden können, schlägt die
Verwaltung vor, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB nicht zu erklären, da das Bauvorhaben sich wegen seiner Höhe von 36 Metern in die vorhandene, wie oben beschrieben,
prägende Umgebungsbebauung nicht einfügt. Es wird bei dieser Entscheidung ferner berücksichtigt, dass die Umgebung durch die Denkmaleigenschaft der Kirche besonders
schutzwürdig ist.
Um eine Internetversorgung in den Orten Krekel/Roder und Rüth zu gewährleisten, wird die
Verwaltung die Antragstellerin bei der Suche nach einem Alternativstandort unterstützen.