Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
2/2006
07.02.2006
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 1
1.1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Landschaftsplan 24 „Kall“
Genehmigung und Inkrafttreten der Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.09.2005 den Landschaftsplan 24 “Kall” als Satzung
nach § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz (LG NRW) beschlossen. Mit Schreiben vom
15.09.2005 hat der Kreis Euskirchen die Satzung der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung nach § 28 Abs. 1 LG NRW vorgelegt. Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 15.12.2005 die Genehmigung des Landschaftsplanes Kall
mit Auflagen und Hinweisen erteilt.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.12.2005 beschlossen, der Genehmigungsverfügung der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln zum Landschaftsplan Kall
beizutreten. Den Auflagen der Bezirksregierung wurde hiermit gefolgt.
Der Landschaftsplan Kall wurde am 27.12.2005 öffentlich bekanntgemacht und ist damit in
Kraft getreten.
Zur Erläuterung ist die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 15.12.2005
(Anlage 1) und die Sitzungvorlage für die Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 (Anlage 2)
der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.