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Allgemeine Vorlage (Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kall durch die Gemeindeprüfungsanstalt gemäß § 105 der Gemeindeordnung (GO) hier: Vorlage des Prüfberichtes gemäß § 105 Abs. 5 GO)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kall durch die Gemeindeprüfungsanstalt gemäß § 105 der Gemeindeordnung (GO)
hier: Vorlage des Prüfberichtes gemäß § 105 Abs. 5 GO)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 170/2005 20.12.2005 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. TOP Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 7 Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse Kall durch die Gemeindeprüfungsanstalt gemäß § 105 der Gemeindeordnung (GO) hier: Vorlage des Prüfberichtes gemäß § 105 Abs. 5 GO Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes und das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis. Sachdarstellung: Gemäß § 105 Abs. 3 Ziffer 2 GO erstreckt sich die überörtliche Prüfung unter anderem auf die richtige Abwicklung der Kassengeschäfte. Der Prüfungsbericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 13.12.2005 – TOP 3 - zur Beratung vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 5 Satz 2 GO unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes und das Beratungsergebnis. Der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) vom 31.10.2005 war der Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses als Anlage beigefügt. Eine Stellungnahme der Gemeinde Kall ist nicht erforderlich. Das Gesamtfazit der GPA ist auf Seite 7 des Prüfungsberichtes festgehalten. Die Verwaltung wird die Feststellungen und Empfehlungen der GPA wie empfohlen umsetzen und die GPA entsprechend unterrichten. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird den Rat in der Sitzung über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes und das Beratungsergebnis unterrichten.