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Allgemeine Vorlage (2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 167/2005 20.12.2005 Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 2 2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte Verordnung zur 2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall zu beschließen. Sachdarstellung: Zum 01.06.2004 wurde u.a. der § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW geändert. Danach ist das Verbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken -z.B. Brauchtumsfeuer- im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Die Gemeinden können durch ordnungsbehördliche Verordnung nähere Einzelheiten bestimmen. Zu diesen Einzelheiten gehört insbesondere die Regelung einer Anzeigepflicht vor der Durchführung. Im Bereich der Gemeinde Kall fallen unter die Brauchtumsfeuer das Maifeuer in Kall und die Martinsfeuer. Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall ist daher um eine Regelung zu den “Brauchtumsfeuern” zu ergänzen. Es wird daher vorgeschlagen, einen neuen “§ 14a Brauchtumsfeuer” einzufügen. Außerdem sind folgende weitere Änderungen der ordnungsbehördlichen Verordnung vorgesehen: Im § 16 Abs. 1 Ziffer 4 ist bestimmt, dass u.a. ordnungswidrig handelt, wer “die Bestimmungen hinsichtlich der Haltung und Fütterung von Tieren gem. § 5 der Verordnung” verletzt. Da der § 5 jedoch keine Fütterungsregelung enthält, sind die Worte “und Fütterung” zu streichen. Außerdem ist das Inhaltsverzeichnis der ordnungsbehördlichen Verordnung um “§ 14a Brauchtumsfeuer” zu ergänzen. Ein Abdruck der Verordnung zur 2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall liegt bei. Die Bezirksregierung hat den neuen Regelungen des § 14a Brauchtumsfeuer mit Verfügung vom 05.10.2005 zugestimmt. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 167/2005 20.12.2005 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 3 2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.12.2005 – TOP 2 - die beigefügte Verordnung zur 2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall. Sachdarstellung: Zum 01.06.2004 wurde u.a. der § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW geändert. Danach ist das Verbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken -z.B. Brauchtumsfeuer- im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Die Gemeinden können durch ordnungsbehördliche Verordnung nähere Einzelheiten bestimmen. Zu diesen Einzelheiten gehört insbesondere die Regelung einer Anzeigepflicht vor der Durchführung. Im Bereich der Gemeinde Kall fallen unter die Brauchtumsfeuer das Maifeuer in Kall und die Martinsfeuer. Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall ist daher um eine Regelung zu den “Brauch- tumsfeuern” zu ergänzen. Es wird daher vorgeschlagen, einen neuen “§ 14a Brauchtumsfeuer” einzufügen. Außerdem sind folgende weitere Änderungen der ordnungsbehördlichen Verordnung vorgesehen: Im § 16 Abs. 1 Ziffer 4 ist bestimmt, dass u.a. ordnungswidrig handelt, wer “die Bestimmungen hinsichtlich der Haltung und Fütterung von Tieren gem. § 5 der Verordnung” verletzt. Da der § 5 jedoch keine Fütterungsregelung enthält, sind die Worte “und Fütterung” zu streichen. Außerdem ist das Inhaltsverzeichnis der ordnungsbehördlichen Verordnung um “§ 14a Brauchtumsfeuer” zu ergänzen. Ein Abdruck der Verordnung zur 2. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall liegt bei. Die Bezirksregierung hat den neuen Regelungen des § 14a Brauchtumsfeuer mit Verfügung vom 05.10.2005 zugestimmt.