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Allgemeine Vorlage (Schulhofsituation an der Hauptschule Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,9 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Schulhofsituation an der Hauptschule Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 149/2005 24.11.2005 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro 1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen 1.2 Schulhofsituation an der Hauptschule Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Der Schulhof der Hauptschule Kall wird zunehmend von jungen Menschen, insbesondere Aussiedlern, in den Nachmittag- und Abendstunden als Treffpunkt genutzt. Dabei entstehen in letzter Zeit immer wieder Verschmutzungen und Beschädigungen am Gebäude und den vorhandenen Außenanlagen. Um die Situation zu entschärfen, wurde das Gespräch mit der Kreispolizeibehörde gesucht. Diese erstellte ein Sicherungskonzept zur Verhinderung von Straftaten. Das Konzept sieht insbesondere eine Videoüberwachung des Schulgeländes vor, die jedoch mit hohen Kosten verbunden ist. Daher wurden - in Absprache mit dem Städte- und Gemeindebund - zunächst Schilder beschafft, die einen Aufenthalt auf dem Schulhof in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr verbieten. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich Veranstaltungen, die vom Schulträger genehmigt wurden, wie z.B. das Training der Sportvereine in der Sporthalle, Volkshochschulkurse u.Ä.. Auf Basis dieser Verbotsschilder kann nun im Falle einer Zuwiderhandlung die Polizei eingeschaltet und ggf. Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt werden. Sollte diese Maßnahme nicht zum gewünschten Erfolg führen, muss über das Konzept der Polizei beraten werden.