Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
130/2005
02.11.2005
Federführung: Fachbereich III
An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
3.1 Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle in eine Zwischenlagerhalle für
Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück
119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48a
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gemäß § 36 (1) BauGB nur erklärt, wenn das Bauvorhaben bezugnehmend auf die bestehende Nachbarbebauung aus immissionsschutzrechtlichen Gründen
zulässig ist. Wegen der umliegenden Wohnbebauung werden jedoch seitens der Gemeinde
Bedenken gesehen.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119,
einen Teilbereich der bestehenden Baustofflagerhalle in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott, Arbeitsmaterial und Werkzeug umzunutzen.
Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kall
(Anlage 1). Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich deswegen nach § 34 BauGB. Ein
Bauvorhaben ist nach dieser Vorschrift insbesondere dann zulässig, wenn es sich nach Art
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt.
Die bestehende Baustofflagerhalle liegt entgegen der übrigen Bebauung der Kölner Straße
im rückwärtigen Bereich des Grundstückes.
Bereits im Jahre 2000 hat der Eigentümer des Grundstückes einen Bauantrag zur
Nutzungsänderung der bestehenden Baustofflagerhalle in eine Zwischenlagerhalle für den Direktverkauf von Holz gestellt. Der Bauantrag wurde von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen u.a. deshalb abgelehnt, weil die Art der beantragten Nutzung bezogen auf
die Nachbarbebauung eine nachbarschutzrechtliche Reaktion auslöst.
Nach Auffassung des Kreises wurde das Gebot der Rücksichtnahme gleichfalls verletzt.
Vorlagen-Nr. 130/2005
Seite 2
Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens das Staatliche Umweltamt Aachen zwecks Prüfung evtl. auftretender Immissionen (bezogen auf die benachbarten Wohnhäuser etc.) einschalten.
Zur Erläuterung des Nutzungsänderungsantrages werden Auszüge aus den Bauvorlagen
einschl. der Betriebsbeschreibung der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt (Anlage 2).