Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48a)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48a) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48a)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 130/2005 02.11.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen 3.1 Nutzungsänderung der Baustofflagerhalle in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, gelegen in Kall, Kölner Straße 48a Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gemäß § 36 (1) BauGB nur erklärt, wenn das Bauvorhaben bezugnehmend auf die bestehende Nachbarbebauung aus immissionsschutzrechtlichen Gründen zulässig ist. Wegen der umliegenden Wohnbebauung werden jedoch seitens der Gemeinde Bedenken gesehen. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 15, Flurstück 119, einen Teilbereich der bestehenden Baustofflagerhalle in eine Zwischenlagerhalle für Trockenschrott, Arbeitsmaterial und Werkzeug umzunutzen. Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kall (Anlage 1). Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich deswegen nach § 34 BauGB. Ein Bauvorhaben ist nach dieser Vorschrift insbesondere dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die bestehende Baustofflagerhalle liegt entgegen der übrigen Bebauung der Kölner Straße im rückwärtigen Bereich des Grundstückes. Bereits im Jahre 2000 hat der Eigentümer des Grundstückes einen Bauantrag zur Nutzungsänderung der bestehenden Baustofflagerhalle in eine Zwischenlagerhalle für den Direktverkauf von Holz gestellt. Der Bauantrag wurde von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen u.a. deshalb abgelehnt, weil die Art der beantragten Nutzung bezogen auf die Nachbarbebauung eine nachbarschutzrechtliche Reaktion auslöst. Nach Auffassung des Kreises wurde das Gebot der Rücksichtnahme gleichfalls verletzt. Vorlagen-Nr. 130/2005 Seite 2 Die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens das Staatliche Umweltamt Aachen zwecks Prüfung evtl. auftretender Immissionen (bezogen auf die benachbarten Wohnhäuser etc.) einschalten. Zur Erläuterung des Nutzungsänderungsantrages werden Auszüge aus den Bauvorlagen einschl. der Betriebsbeschreibung der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt (Anlage 2).