Daten
Kommune
Kall
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14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
126/2005
28.09.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
7.1. Bauantrag für die Errichtung eines Gebäudes mit sieben barrierefreien Altenwohnungen als Erweiterung des „Betreuten Wohnens“ auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstück 258, gelegen in Kall „Neuer
Markt“
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde erklärt für die Errichtung des Gebäudes mit sieben barrierefreien Altenwohnungen als Erweiterung des “Betreuten Wohnens” gem. § 67 Abs. 1 Ziffer 3 Bauordnung
NRW (BauO NRW), dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Im übrigen wird der Beschlussvorschlag auf der Grundlage der Beratung im Ausschuss formuliert.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
15. Juni 2005 - Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung-. In dieser Sitzung wurde
vom Leiter der Stiftung Ev. Alten- und Pflegeheim Gemünd, Malte Duisberg, die geplante
Erweiterung der Bebauung “Neuer Markt” in Kall vorgestellt. Die Erweiterung sollte in zwei
Schritten (1. Erweiterung “Betreutes Wohnen” und 2. Errichtung eines Altenwohnheimes)
erfolgen.
Nunmehr wurden bei der Gemeinde die Bauvorlagen zur Errichtung eines Gebäudes mit
sieben barrierefreien Altenwohnungen als Erweiterung des “Betreuten Wohnens” auf dem
Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstück 258, gelegen in Kall, Ecke “Neuer Markt/Im
Vogtpesch” eingereicht.
Vorlagen-Nr. 126/2005
Seite 2
Die Bauvorlagen wurden mit Antrag vom 14.09.2005 als Vorlage bei der Gemeinde in der
Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NRW eingereicht. Nach erster rechtlicher Prüfung und Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen muss das Bauvorhaben als Genehmigungsantrag nach § 68 BauONRW in Verbindung mit § 54 BauO
NRW beim Kreis Euskirchen eingereicht werden. Somit muss die Durchführung des Genehmigungsverfahrens beim Kreis beantragt werden. Der Kreis wird auch in diesem Zusammenhang detailliert prüfen, ob das Bauvorhaben den Anforderungen des Brandschutzes
entspricht.
Die Verwaltung wird die Bauvorlagen bis zur Sitzung mit der Bauaufsichtsbehörde vorprüfen, so dass bis dahin berichtet werden kann, ob das Vorhaben den Festetzungen des
Bebauungsplanes Kall Nr. 11 “Neuer Markt” entspricht.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zum “Neuen Markt” hin durch die geplante
Rampe eine Überschreitung der Flurstücksgrenze vorgenommen wird und hierfür die Zustimmung der Gemeinde zunächst als Grundstückseigentümerin erforderlich ist.
Zur Erläuterung des Bauvorhabens sind Auszüge der Bauvorlagen als Anlage der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügt.
Ferner wird der Leiter des Ev. Alten- und Pflegeheimes Gemünd die Planung in der Sitzung
vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.