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Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung eines Gebäudes mit sieben barrierefreien Altenwohnungen als Erweiterung des "Betreuten Wohnens" auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstück 258, gelegen in Kall "Neuer Markt")

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung eines Gebäudes mit sieben barrierefreien Altenwohnungen
als Erweiterung des "Betreuten Wohnens" auf dem Grundstück Gemarkung Kall,
Flur 22, Flurstück 258, gelegen in Kall "Neuer Markt") Allgemeine Vorlage (Bauantrag für die Errichtung eines Gebäudes mit sieben barrierefreien Altenwohnungen
als Erweiterung des "Betreuten Wohnens" auf dem Grundstück Gemarkung Kall,
Flur 22, Flurstück 258, gelegen in Kall "Neuer Markt")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 126/2005 28.09.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen 7.1. Bauantrag für die Errichtung eines Gebäudes mit sieben barrierefreien Altenwohnungen als Erweiterung des „Betreuten Wohnens“ auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstück 258, gelegen in Kall „Neuer Markt“ Beschlussvorschlag: Die Gemeinde erklärt für die Errichtung des Gebäudes mit sieben barrierefreien Altenwohnungen als Erweiterung des “Betreuten Wohnens” gem. § 67 Abs. 1 Ziffer 3 Bauordnung NRW (BauO NRW), dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Im übrigen wird der Beschlussvorschlag auf der Grundlage der Beratung im Ausschuss formuliert. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15. Juni 2005 - Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung-. In dieser Sitzung wurde vom Leiter der Stiftung Ev. Alten- und Pflegeheim Gemünd, Malte Duisberg, die geplante Erweiterung der Bebauung “Neuer Markt” in Kall vorgestellt. Die Erweiterung sollte in zwei Schritten (1. Erweiterung “Betreutes Wohnen” und 2. Errichtung eines Altenwohnheimes) erfolgen. Nunmehr wurden bei der Gemeinde die Bauvorlagen zur Errichtung eines Gebäudes mit sieben barrierefreien Altenwohnungen als Erweiterung des “Betreuten Wohnens” auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 22, Flurstück 258, gelegen in Kall, Ecke “Neuer Markt/Im Vogtpesch” eingereicht. Vorlagen-Nr. 126/2005 Seite 2 Die Bauvorlagen wurden mit Antrag vom 14.09.2005 als Vorlage bei der Gemeinde in der Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NRW eingereicht. Nach erster rechtlicher Prüfung und Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen muss das Bauvorhaben als Genehmigungsantrag nach § 68 BauONRW in Verbindung mit § 54 BauO NRW beim Kreis Euskirchen eingereicht werden. Somit muss die Durchführung des Genehmigungsverfahrens beim Kreis beantragt werden. Der Kreis wird auch in diesem Zusammenhang detailliert prüfen, ob das Bauvorhaben den Anforderungen des Brandschutzes entspricht. Die Verwaltung wird die Bauvorlagen bis zur Sitzung mit der Bauaufsichtsbehörde vorprüfen, so dass bis dahin berichtet werden kann, ob das Vorhaben den Festetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 11 “Neuer Markt” entspricht. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zum “Neuen Markt” hin durch die geplante Rampe eine Überschreitung der Flurstücksgrenze vorgenommen wird und hierfür die Zustimmung der Gemeinde zunächst als Grundstückseigentümerin erforderlich ist. Zur Erläuterung des Bauvorhabens sind Auszüge der Bauvorlagen als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Ferner wird der Leiter des Ev. Alten- und Pflegeheimes Gemünd die Planung in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.